Argentinien
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Legalisation/ Dokumente | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1.
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Argentinien ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Mit Ausstellung der Apostille ist eine Beglaubigung durch das Konsulat Argentinien nicht mehr erforderlich. Das Dokument kann mit Apostille für Argentinien verwendet werden. Vor Ausstellung einer Apostille muss eine Vorbeglaubigung bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes erfolgen. |
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2.
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Behörden der Bundesländer, die Vorbeglaubigungen vornehmen:
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3.
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Ist die Vorbeglaubigung durch den zuständigen Vorbeglaubiger (s.o.) erfolgt, werden die Urkunden im zweiten Schritt vom Präsidenten des Landgerichtes weiter beglaubigt. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - zu beglaubigendes Original - Kopie vom Original - Auftrag an uns - ggf. ein per Einschreiben frankierter Rückumschlag Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-Umschlag. |
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4.
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Die Beglaubigungsgebühr des Landgerichtes (siehe unten) und die Portogebühren in Höhe von 15,47 Euro (hängt von der Menge der zu beglaubiegenden Dokumente ab) sind vorab zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 35,00 Euro zzgl. 19% MwSt. auf unser Konto zu überweisen:
Eine Kopie der Bankquittierten Originaldurchschrift der Überweisung ist den Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die Anzahl der jeweiligen Dokumente auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck. |
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Gebühren | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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