Saudi-Arabien


Legalisation-Service/ Dokumente

1.
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.


2.
Appended Declaration to Certificate of Origin (ADCO), bitte darauf achten, dass die Summe 100% ergeben muss. Vorbeglaubigt wir das ADCO nur vom Notar.


3.
Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).


4.
Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).


5.
Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Bundesverwaltungsamt) .


6.
Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).


7.
Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).


8.
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).



Folgendes ist zu Beachten:

- A) Herstellererklärungen, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, Diplomurkunden, Veterinärbescheinigung, Genusstauglichkeits-Bescheinigungen sowie Halal-Zertifikate sind vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des Auswärtigen Amtes vor zu beglaubigen.
- B) Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse (UZ), SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vor zu beglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden können. -> Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur zusammen beglaubigt.
- 1. Im Feld Nr. 2 des UZ ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den Fall, dass die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Adresse in Saudi-Arabien anzugeben.
- 2. Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genaustes anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen Land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses Name und Anschrift des Herstellers anzugeben. 3. Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-, Seefracht oder Landbeförderung).
- 4. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin." (bitte beachten Sie: "merchandise" für Ware, "foodstuff" für Lebensmittel).
- Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vor zu beglaubigen.
- C) 1. Appended Declaration to Certificate of Origin Ist nur dann erforderlich, wenn im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind (Formulare bitte bei uns anfordern). 2. Appended Declaration to Insurance Company Ist nur dann erforderlich, wenn eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.). 3. Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill Ist nur dann erforderlich, wenn ein Bill of Lading vom Konsulat zu legalisieren ist.
- Die in Gruppe C) aufgeführten Deklarationen sind von einem Deutschen Notar vor zu beglaubigen. In Ausnahmefällen verlangen die zuständigen Saudi Arabischen Stellen bzw. Saudi Arabische Geschäftspartner die Beglaubigung in den Gruppen B) und C) aufgeführten Dokumenten durch das BVA. Beachten Sie bitte, ob solche Bedingungen vorliegen.
- D) Vorschriften für Lebensmittelsendungen: 1. Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produkte wird ein Gesundheitszeugnis / eine Genusstauglichkeits-Bescheinigung benötigt. 2. Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muss ein HALAL-Zertifikat von einem durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt sein.
- 3. Bei Lebensmittelsendungen mit ausländischer Herkunft sind Gesundheitszeugnisse bzw. Halal-Zertifikate des entsprechenden Ursprungslandes beizufügen. Beachten Sie, dass diese vom Konsulat Saudi Arabien Vorort zu beglaubigen und den zur Legalisierung eingereichten Dokumenten zur Überprüfung beizufügen sind.
- Punkt 1) und 2) sind vom BVA vor zu beglaubigen. Bitte sprechen Sie uns an, welche Vorbeglaubigungen wir für Sie übernehmen dürfen. E) Weitere Vorschriften für medizinische Produkte und Geräte:
- Gemäß Satzung für die Überwachung der medizinischen Produkte und Geräte haben alle in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten, ihre gesetzlichen Vertreter, Importeure sowie Lieferanten, die beabsichtigen ein medizinisches Geräte bzw. Produkt auf den saudi-arabischen Markt zu bringen, Folgendes zu beachten:
- 1. Der im Ausland ansässige Hersteller des medizinischen Geräten bzw. Produktes hat einen gesetzlichen Vertreter zu ernennen, der Ihn im Königreich Saudi-Arabien vertritt.
- 2. Ferner haben die in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten, Vertreter und Importeure von medizinischen Geräten und Produkten Folgendes zu befolgen: a) Eintragung ihrer Unternehmen in das Nationalregister für medizinische Produkte und Gerate bei der "Saudi Food and Drugs Authority". b) Eintragung ihrer medizinischen Produkte und Gerate in das Nationalregister bei der "Saudi Food and Drugs Authority".
- 3. Alle Importeure, Lieferanten und in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten sowie deren gesetzlichen Vertreter müssen im Besitz einer Genehmigung für ihre Unternehmen bei der "Saudi Food and Drugs Authority" sein.
- 4. Es ist nicht gestattet, medizinische Produkte bzw. Gerate ohne Registrierung bei der "Saudi Food and Drugs Authority" in das Königreich Saudi-Arabien einzuführen oder dort auf den Markt zu bringen. Eine schriftliche Vermarktungsgenehmigung gemäß den Bestimmungen der saudischen Aufsichtsbehörde hat zusätzlich vorzuliegen.
- 5. Das medizinische Produkt bzw. Geräte muss mindestens den Anforderungen von mindestens einem der Staaten des "International Medical Devices Regulator Forum" entsprechen. Darüber hinaus müssen die spezifischen Bedingungen der Vermarktungsgenehmigung für das Königreich Saudi-Arabien erfüllt werden.
- 6. Es wird schließlich darauf hingewiesen, dass alle medizinischen Produkte und Gerate vor ihrer Vermarktung auf dem saudischen Markt eine vorherige Genehmigung von der "Saudi Food and Drugs Authority" erhalten müssen (Website, Anzeige Nr. MDS - AN021 05/14). Link: www.sfda.gov.sa/en/medicaldevices/regulations/pages/default.aspx
- 7. Bei der Einfuhr von Honigbienen, muss in dem Gesundheitszeugnis ausgestellt vom Veterinäramt folgender Text eingetragen werden: "Certificate was issued according to Beekeeping Act in Saudi Arabia or according to EU-Legalisation an packages are under the responsibility of exporter".
- B) Informationen: Legalisation/ Zeugnisse - Saudi Arabien/ Erforderliche Begleitdokumente: - 2 Kopien des Arbeitsvertrages/ mind. Job Offer (ordnungsgemäß vom saudischen Außenministerium und der saudischen Handelskammer unterschrieben und gestempelt) mit dem saudischen Unternehmen
- 2 Passkopie (Doppelseite Lichtbild) - Eine Original Vollmacht vom Urkundeninhaber, dass er/sie dem Kulturbüro gestattet Informationen über den Abschluss einzuholen, Link Vollmacht: http://www.botschaften-service.de/data/POA-CulturalOffice2022.pdf
- Ein Original Anschreiben an das Kulturbüro Saudi Arabien mit den Angaben des Zeugnisinhabers und den Kontaktdaten (Email-Adresse/ Fax-Nummer/ Telefon-Nummer/ Ansprechpartner) der Zeugnis ausstellenden Behörde
- * Link Formular für Zeugnisse von Universitäten/ Hochschulen, ausgefüllt und unterschrieben vom Austeller, Link: http://www.botschaften-service.de/data/ksa-cb-uni.pdf * Link Formular für alle anderen Zeugnisse, ausgefüllt und unterschrieben vom Austeller, Link: http://www.botschaften-service.de/data/ksa-cb-sonstige.pdf
- Ein Anschreiben des Zeugnisinhabers gerichtet an die Botschaft Saudi Arabien, mit der Bitte um Beglaubigung der Zeugnisse
- Die zukünftigen Arbeitgeber müssen, sofern es sich um staatliche oder private Hochschulen im Königreich handelt, über das "MOE online system" eine offizielle Bitte um Beglaubigung an den Kulturattaché verfassen. Diese Bitte ist mit einer offiziellen Nummer zu versehen und muss auch mit dem Arbeitsvertrag sowie der Passkopie des Zeugnisinhabers uns digital zugestellt werden.
- C) Informationen: Legalisation/ Private Vollmachten - Saudi Arabien/ Erforderliche Begleitdokumente: - Kopie Reisepass und Aufenthalt Vollmachtgeber (Deutschland) - Kopie Reisepass und Iqama Vollmachtnehmer (Saudi Arabien)
- >Aus gegebenen Anlass weißt die Botschaft darauf hin, keine Unterlagen direkt einzureichen. Unterlagen, die direkt an die Botschaft Saudi Arabien geschickt werden, werden unbearbeitet zurück geschickt, da Ihren Unterlagen kein Online-Zahlungsbeleg beiliegt. Ihnen entstehen Mehrkosten und Sie verlieren Zeit!<<-
- Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische oder die englische Sprache beigefügt ist. Übersetzungen müssen mit dem Original amtlich verbunden und auch vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt sein.
- Umra-Dokumente müssen zusammen mit einer aktuellen IHK – Bescheinigung (Englisch oder Arabisch), dem Original IATA Zertifikat, einem aktuellen Original Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), dem Lebenslauf des Inhaber, einer Kopie des Mietvertrages, farbigen Bildern vom Büro und Firmenschild und einer Namenliste der Mitarbeiter mit jeweiligen Ausweis Kopien eingereicht werden.
Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.


Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Saudi-Arabien eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- detailliertes Begleitschreiben (Firmendokumente auf Firmenkopfbogen, Link Muster: http://www.botschaften-service.de/data/musterlegksa.pdf - oder - Privatdokumente auf privatem Kopfbogen), mit der Bitte um Beglaubigung der Dokumente, gerichtet an die Botschaft des Königreiches Saudi Arabien, Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin. Als Absender der Dokumente muss eine deutsche Anschrift gewählt werden, als Empfänger der Dokumente muss eine saudische Anschrift aufgeführt werden.
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Potsdamer Platz 10
Haus 2/ 5. OG
10785 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.


Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:

- Für welches Land soll beglaubigt werden?
- Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.)
- Anzahl der jeweiligen Dokumente
- ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits?
- ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen




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