Vereinigte Arabische Emirate


Legalisation-Service/ Dokumente

1.
Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.


2.
Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).


3.
Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).


4.
Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Bundesverwaltungsamt) .


5.
Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).


6.
Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).


7.
Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).



Folgendes ist zu Beachten:

- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur zusammen beglaubigt, dürfen aber nicht miteinander verbunden sein.
- Zertifikate und Zeugnisse werden nur beglaubigt, wenn diese als weiteren Ausfertigung von der Behörde (Zertifikate) oder der Bildungseinrichtung (Zeugnisse) erstellt und gestempelt wurden.
- Eine Übersetzung wird nur mit beglaubigt, wenn diese mit der weiteren vorbeglaubigten Ausfertigung (Original) verbunden ist und vorab vorbeglaubigt wurde. Die Übersetzung muss mit dem beglaubigten Original durch den Übersetzer amtlich verbunden werden.
- Kopierte Stempel und Unterschriften können nicht beglaubigt werden
- Die Adresse des Empfängers muss auf allen Dokumenten ersichtlich sein.
- Auf der Rückseite des UZ ist vom Ausführer die nachstehend genannte Erklärung abzugeben und zu unterzeichnen. „We hereby declare that the goods are of pure national origin of the exporting country (Abweichend ist das Ursprungsland einzutragen) and that the goods are manufactured by …“ Diese Erkläung muss anschließend durch die IHK beglaubigt werden..
- Die elektronische Beglaubigung der IHK wird nur mit Verizifiwerungscode anerkannt. Mehrseitige Dokumente müssen mit dem Eckstempel des Herstellers/ Absenders verbunden sein.
- Wird das Zertifikat von einer Behörde ausgestellt, muss von dieser die weitere Ausfertigung erstellt werden, welche dann von der Landesbehörde beglaubigt wird. Wird das Zertifikat von einer Firma ausgestellt, muss hier die Unterschrift vom Notar und Landgericht beglaubigt werden.
Ist die Erstellung der Originale und ggf. der Vorbeglaubigungen erfolgt, senden Sie uns die Dokumente für die Einholung der Beglaubigungen zu.


Folgende Unterlagen müssen für die Erstellung einer Legalisierung für Vereinigte Arabische Emirate eingereicht werden:

- ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link
- Originaldokument/e
- 1 normale Kopie (schwarz/weiß) jedes Originals für das Konsulat
- ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag
- Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an:

Botschaften-Service
Potsdamer Platz 10
Haus 2/ 5. OG
10785 Berlin


Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren.


Für ein unverbindliches Angebot, mit Angaben zu den erforderlichen Dokumenten, den erforderlichen Vorbeglaubigungen und den voraussichtlichen Kosten, senden Sie uns eine Anfrage per Email an info@botschaften-service.de mit folgenden Angaben:

- Für welches Land soll beglaubigt werden?
- Art der Dokument (z.B. Vertrag, Vollmacht, Handelsrechnung (Wert der Handelsrechung), Free Sales Certificate, etc.)
- Anzahl der jeweiligen Dokumente
- ggf. Wer hat das Dokument erstellt und welche Vorbeglaubigungen hat es bereits?
- ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen




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