Übersetzungen

Ihr Dokument muss übersetzt werden? Wir besorgen die Übersetzung, die Ihr Empfänger verlangt.

Behörden, Gerichte und Botschaften verlangen meist eine beglaubigte Übersetzung – angefertigt von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzern. Wir besorgen sie für Sie, in die Sprache des Ziellandes oder ins Deutsche, und stimmen sie mit Apostille oder Legalisierung ab, wenn Ihr Dokument ins Ausland geht.

Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.

Zwei Richtungen, ein Ansprechpartner

Wir besorgen Übersetzungen für beide Fälle:

  • Aus dem Deutschen – für Urkunden, Zeugnisse und Firmendokumente, die im Ausland gelten sollen
  • Ins Deutsche – für ausländische Urkunden, die eine deutsche Behörde vorgelegt haben möchte
  • Auf Wunsch zusammen mit Apostille oder Legalisierung – in der richtigen Reihenfolge

Nennen Sie uns Dokument, Sprache und Verwendungszweck – Sie erhalten ein Angebot.

  • Seit 2005 – für Kunden in ganz Deutschland
  • Angebot vor Auftrag – Sie entscheiden
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Kurz erklärt

Beglaubigt oder einfach – was Ihr Empfänger verlangt

Welche Form nötig ist, bestimmt die Stelle, bei der Sie das Dokument vorlegen.

Beglaubigte Übersetzung

Der Übersetzer bestätigt mit Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Verlangt für Urkunden, Zeugnisse, Registerauszüge und fast alles, was bei Behörden, Gerichten oder Botschaften vorgelegt wird.

Einfache Übersetzung

Ohne Bestätigung des Übersetzers – genügt, wenn der Empfänger den Inhalt nur verstehen muss, etwa für Geschäftspartner oder zur eigenen Information.

Namen wie im Pass

Namen und Daten übernehmen wir in der Schreibweise des Reisepasses bzw. der vorgelegten Urkunde. So passen Übersetzung, Visum und Urkunde zusammen.

Mit Echtheitsnachweis

Übersetzung und Apostille oder Legalisierung – die Reihenfolge entscheidet

Erst der Nachweis, dann die Übersetzung

Oft wird zuerst die Urkunde mit Apostille oder Legalisierung versehen und danach samt diesem Vermerk übersetzt – damit auch der Vermerk in der Sprache des Ziellandes vorliegt.

Oder die Übersetzung selbst mit Nachweis

Manche Länder verlangen, dass die beglaubigte Übersetzung ihrerseits eine Apostille oder Legalisierung erhält. Dann gehört die Unterschrift des Übersetzers in den Weg.

Wir klären das vorher

Welche Reihenfolge Ihr Empfänger erwartet, klären Sie am besten vorab mit ihm – wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, und richten den Weg danach aus, bevor irgendetwas übersetzt wird. Welcher Weg für Ihr Zielland gilt

Ins Deutsche

Ausländische Urkunden für deutsche Behörden

Standesamt, Ausländerbehörde, Gericht oder Arbeitgeber verlangen ausländische Urkunden in der Regel mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche.

Typische Dokumente

Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Zeugnisse und Diplome, Führerscheine, Handelsregisterauszüge und Verträge aus dem Ausland.

Echtheitsnachweis aus dem Ausland

Viele deutsche Stellen verlangen, dass die ausländische Urkunde schon im Ausstellungsland eine Apostille oder Legalisierung erhalten hat. Fragen Sie danach, bevor Sie übersetzen lassen.

Übersetzung für ein Visum

Verlangt ein Visumantrag übersetzte Dokumente, besorgen wir die Übersetzung und übernehmen auf Wunsch gleich den Visumantrag. Visa

Eine Übersetzung für mehrere Stellen

Brauchen Sie die Übersetzung mehrfach, nennen Sie uns die Anzahl – mehrere Ausfertigungen sind günstiger als eine spätere Neubestellung.

So läuft eine Anfrage

Vom ersten Kontakt zum schriftlichen Angebot

Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.

  1. Sie fragen an

    Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.

  2. Wir prüfen Ihren Fall

    Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.

  3. Sie erhalten ein Angebot

    Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.

  4. Sie entscheiden

    Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.

  5. Erst dann beginnt die Bearbeitung

    Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.

Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.

Das steht in Ihrem Angebot

Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:

  • Welche Unterlagen für Ihren Fall tatsächlich benötigt werden
  • Welche Schritte Sie selbst erledigen müssen
  • Welche Leistungen wir für Sie übernehmen können
  • Welcher Preis für genau diese Leistungen gilt
  • Welche Bearbeitungszeit voraussichtlich zu erwarten ist
  • Welche weiteren Bedingungen für Ihren Fall gelten

Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.

Kosten

Woraus sich Ihr Preis ergibt

Der Aufwand unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.

Die Leistungen, die Sie uns übertragen
Je mehr Schritte Sie selbst erledigen, desto kleiner ist unser Anteil.
Gebühren der beteiligten Stellen
Sie fallen unabhängig davon an, wer den Weg geht, und unterscheiden sich je nach Zielland und Dokument.
Art und Anzahl Ihrer Dokumente
Nennen Sie uns, wie viele und welche Dokumente bearbeitet werden sollen – wir rechnen den Preis für den gesamten Auftrag.
Erforderliche Zusatzarbeiten
Zum Beispiel eine Übersetzung oder die Beschaffung einer fehlenden Ausfertigung – nur, wenn Ihr Fall sie braucht.
Versand und Rücksendung
Je nach Versandart und Zielort.
Eilbearbeitung
Nur wenn Sie sie wünschen und sie für Ihren Fall möglich ist.

Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen. Eine einzelne Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden; sie würde Ihnen eine Sicherheit vorspiegeln, die sie nicht hat. Deshalb steht hier keine.

Ihre Anfrage

Individuelles Angebot anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Mit * markierte Angaben brauchen wir für das Angebot, alles andere ist freiwillig. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.

Ihre Dokumente

Ein Dokument je Zeile: Dokumentart tippen und aus der Liste wählen – so können wir genau rechnen. Steht Ihr Dokument nicht in der Liste, beschreiben Sie es einfach.

Dokument 1
Wird eine Übersetzung gebraucht?
Ihre Angaben für das Angebot

Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an und senden Sie noch keine Originale – für die Anfrage genügen Ihre Angaben.

Individuelles Angebot per E-Mail anfragen

Beim Klick öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem vorbereiteten Text. Diese Seite überträgt und speichert nichts und lädt keine externen Inhalte. Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wer fertigt die beglaubigte Übersetzung an?

Öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer, deren Bestätigung Behörden und Gerichte anerkennen. Wir wählen den Übersetzer für Ihre Sprache aus und koordinieren den Auftrag.

Übersetzen Sie auch seltene Sprachen?

Nennen Sie uns die Sprache – wir sagen Ihnen im Angebot, ob und in welcher Zeit wir die Übersetzung besorgen können.

Reicht eine Kopie oder ein Scan für die Übersetzung?

Für das Angebot genügen Ihre Angaben. Ob der Übersetzer später das Original, eine beglaubigte Kopie oder einen Scan braucht, steht in unserem Angebot.

Brauche ich eine Übersetzung?

Das hängt vom Zielland und vom Empfänger ab: manche verlangen eine Übersetzung in bestimmter Form, andere nicht. Wir prüfen das für Ihren Fall und können Übersetzungen auch übernehmen.

Soll ich meine Unterlagen gleich mitschicken?

Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.

Was kostet das?

Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

Wie lange dauert es?

Das hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den beteiligten Stellen ab. In Ihrem Angebot nennen wir die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wenn Sie einen Termin haben, sagen Sie ihn uns – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.

Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?

Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.

Ihr Ansprechpartner aus Berlin für ganz Deutschland

Erfahrung mit Behörden und Auslandsvertretungen – seit 2005

Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.

Wir stehen Ihnen zur Seite.

So erreichen Sie uns

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Straße 15
10178 Berlin

Angebote erhalten Sie immer schriftlich per E-Mail – mit Leistungen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit zum Nachlesen.
Unterlagen: bitte erst nach unserem Angebot senden.
Telefonisch Mo–Fr 9–16 Uhr; Besuch nach Terminvereinbarung.

Eine Übersetzung, die dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Nennen Sie uns Dokument, Sprache und Verwendungszweck – Sie erhalten ein Angebot mit Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Unterlagen senden Sie erst danach.

E-Mail Angebot anfragen