Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Botschaften-Service, Inhaber Ahmed Kamal Maglad

Stand: 28.09.2026

§ 1Allgemeines

1.

Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Botschaften-Service, Inhaber Ahmed Kamal Maglad, Karl-Liebknecht-Straße 15, 10178 Berlin (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und seinen Auftraggebern.

2.

Auftraggeber: Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB). Bestimmungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche bezeichnet; die besonderen Bestimmungen für Verbraucher stehen in § 9 und gehen den übrigen Regelungen vor.

3.

Fremde Bedingungen: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

4.

Maßgebliche Fassung: Es gilt die bei Erteilung des Auftrags gültige Fassung dieser AGB. Das Auftragsformular verweist auf sie; der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, sie zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein.

§ 2Vertragsschluss

1.

Anfragen und Angebote: Anfragen per E-Mail vor Übersendung von Unterlagen beantwortet der Dienstleister kostenlos. Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich und gelten 14 Tage; maßgeblich sind die Behördengebühren zum Zeitpunkt des Angebots.

2.

Auftrag: Der Dienstleister wird ausschließlich auf Grundlage eines vom Auftraggeber unterschriebenen Auftragsformulars tätig (im Original, per Post oder als Scan per E-Mail). Mit dem unterschriebenen Auftrag beauftragt der Auftraggeber zunächst die Prüfung der Unterlagen und die Erstellung einer Leistungsbeschreibung (Prüfauftrag).

3.

Durchführung: Nach der Prüfung erhält der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung mit Preisen und die Rechnung per E-Mail. Mit der vollständigen Zahlung erteilt der Auftraggeber den Auftrag zur Durchführung zu den dort genannten Leistungen und Preisen.

4.

Unaufgefordert übersandte Unterlagen: Unterlagen, die ohne unterschriebenen Auftrag eingehen, werden nicht bearbeitet; der Dienstleister fordert den Auftrag an. Geht innerhalb von 14 Tagen kein Auftrag ein, sendet der Dienstleister die Unterlagen unfrei und auf Gefahr des Absenders an die Absenderanschrift zurück. Bis dahin haftet der Dienstleister für diese Unterlagen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.

Unternehmer: Wer den Auftrag als Unternehmer erteilt, bestätigt dies im Auftragsformular und gibt Firma und, soweit vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Der Dienstleister darf einen Nachweis verlangen. Wer dem Dienstleister vortäuscht, als Unternehmer zu handeln, kann sich nicht auf Rechte berufen, die nur Verbrauchern zustehen.

§ 3Auftragsumfang

1.

Serviceleistung: Die Serviceleistung umfasst – je nach Auftrag – die Bearbeitung, Sichtung und Einreichung von Anträgen sowie Dokumenten zur Apostille oder zur Legalisierung (Beglaubigung durch die Botschaft oder das Konsulat) bei ausländischen Vertretungen und Behörden, dafür erforderliche vorbereitende Beglaubigungen bei deutschen Stellen, die Beschaffung von Visa und die Besorgung von Übersetzungen, die Abholung der Dokumente sowie den Rückversand an den Auftraggeber.

2.

Art der Leistung: Der Dienstleister erbringt eine Geschäftsbesorgung mit Dienstcharakter. Geschuldet ist die sorgfältige Bearbeitung, nicht ein bestimmter Erfolg: Ob und wann eine Apostille, eine Legalisierung oder ein Visum erteilt wird, entscheidet allein die zuständige Stelle.

3.

Keine Rechtsberatung: Der Dienstleister sichtet die Unterlagen auf offensichtliche formale Vollständigkeit. Er prüft weder ihre Echtheit noch ihre inhaltliche Richtigkeit oder ihre Verwendbarkeit im Ausland und erbringt keine Rechtsberatung. Welche Form die Stelle im Ausland verlangt (Apostille oder Legalisierung, Übersetzung, vorbereitende Beglaubigung, Alter der Urkunde), klärt der Auftraggeber mit dieser Stelle. Hinweise auf der Website und in Angeboten sind allgemeine Informationen nach dem angegebenen Stand; verbindlich ist allein die Leistungsbeschreibung.

4.

Übersetzungen: Übersetzungen fertigt der Dienstleister selbst oder durch von ihm beauftragte, soweit erforderlich öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer an. Namen und Daten werden in der Schreibweise des Reisepasses bzw. der vorgelegten Urkunde übernommen; für den Inhalt der Vorlage ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.

Einsatz Dritter: Der Dienstleister darf zur Erfüllung Kuriere, Versanddienstleister, Übersetzer und andere geeignete Dritte einsetzen.

6.

Versand: Den Weg zu den Behörden und Vertretungen wählt der Dienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Rückversand erfolgt auf dem im Auftrag gewählten Weg, sonst per Post als Einschreiben Einwurf. Stellt der Auftraggeber keinen ausreichend frankierten Rückumschlag zur Verfügung, berechnet der Dienstleister für den Rückversand im Format A4 per Einschreiben Einwurf seinen Versandservice von 9,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (10,71 € brutto) je Sendung; er umfasst Porto und Versandmaterial. Andere Versandarten berechnet der Dienstleister nach Angebot. Bei Abholung durch einen vom Auftraggeber beauftragten Kurier hat dieser alle Versandunterlagen und Verpackungen bereitzustellen; andernfalls berechnet der Dienstleister eine Verpackungspauschale von 9,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (10,71 € brutto).

7.

Mitwirkung & Adressverantwortung: Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller für den Auftrag erforderlichen Angaben und Unterlagen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die vom Auftraggeber benannte Zustelladresse. Eine Prüfungspflicht der Adressdaten durch den Dienstleister besteht nicht. Verzögerungen, Mehrkosten oder Verluste aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

8.

Echtheit der Unterlagen: Der Auftraggeber versichert, dass die eingereichten Unterlagen echt und rechtmäßig erlangt sind. Unternehmer stellen den Dienstleister von Ansprüchen Dritter und Kosten frei, die aus unechten oder unrechtmäßig erlangten Unterlagen entstehen, soweit sie dies zu vertreten haben.

9.

Zusatzaufwand: Zusätzliche Anfahrten oder Sonderleistungen, die aufgrund behördlicher Vorgaben oder auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich werden, berechnet der Dienstleister nach vorheriger Mitteilung und Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

§ 4Vergütung und Zahlung

1.

Leistung und Entgelt: Der Dienstleister erhält für die Sichtung, Prüfung, Bearbeitung und Einreichung von Anträgen sowie für die Durchführung der Verfahren eine Vergütung.

2.

Preisgestaltung & Angebot: Die Preise für Visa, Apostillen und Legalisierungen sind aufgrund länderspezifischer Anforderungen individuell. Die Preisliste enthält lediglich „Ab-Preise“. Der Auftraggeber ist angehalten, vor Zusendung von Dokumenten ein individuelles Angebot per E-Mail einzuholen. Gebührenänderungen der Botschaften und Behörden liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.

Bearbeitungspauschale: Wird der Auftrag nach der Prüfung aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt – etwa weil der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht annimmt, weil Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind oder weil die Durchführung unmöglich ist –, berechnet der Dienstleister für Sichtung, Prüfung und Leistungsbeschreibung eine Bearbeitungspauschale von 60,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (71,40 € brutto). Wird der Auftrag durchgeführt, ist die Pauschale in der Vergütung enthalten.

4.

Aufwendungsersatz: Der Auftraggeber hat dem Dienstleister sämtliche Aufwendungen (§ 670 BGB) zu ersetzen, insbesondere Konsulats- und Behördengebühren sowie anfallende Versandkosten. Der Dienstleister kann für Behördengebühren einen Vorschuss verlangen (§ 669 BGB).

5.

Fälligkeit: Die Vergütung, die Behördengebühren sowie die Versandkosten sind mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

6.

Unabhängigkeit vom Erfolg: Der Vergütungsanspruch bleibt auch bestehen, wenn Visa, Apostillen oder Legalisierungen durch die Behörden abgelehnt oder nicht rechtzeitig erteilt werden, soweit der Dienstleister dies nicht zu vertreten hat.

7.

Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform kündigen. Der Dienstleister erhält dann:

  • vor Beginn der Prüfung: keine Vergütung;
  • nach der Prüfung, aber vor Einreichung bei einer Stelle: die Bearbeitungspauschale nach Nr. 3;
  • nach Einreichung: die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, zuzüglich bereits verauslagter Gebühren und Kosten.
8.

Erstattungsanträge: Auf Wunsch des Auftraggebers beantragt der Dienstleister die Erstattung von Gebühren bei Botschaften und Behörden. Dafür behält er 10 % des erstatteten Betrags zuzüglich Umsatzsteuer ein (für Verbraucher 11,9 % einschließlich Umsatzsteuer), mindestens jedoch 60,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (71,40 € brutto). Wird nichts oder weniger erstattet, als zur Deckung des Mindestbetrags nötig ist, berechnet der Dienstleister den Mindestbetrag bzw. den fehlenden Teil gesondert. Ein Erfolg der Erstattung durch die Botschaft wird nicht garantiert.

9.

Behördenzahlungen: Auf Zahlungen, die bereits an Botschaften oder Behörden geleistet wurden, besteht gegenüber dem Dienstleister kein Anspruch auf Erstattung, soweit der Dienstleister die Zahlung nicht zu vertreten hat.

10.

Zahlungsmodalitäten & Vorkasse: Der Dienstleister erbringt seine Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse per Überweisung oder, nach Absprache, gegen Barzahlung bei Abgabe der Unterlagen in seinem Büro. Die Rechnung erhält der Auftraggeber per E-Mail. Mit der Durchführung beginnt der Dienstleister erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig auf seinem Konto gutgeschrieben ist. Verzögerungen, die durch einen späteren Zahlungseingang entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11.

Zurückbehaltungsrecht: Bis zum vollständigen Zahlungseingang darf der Dienstleister die bearbeiteten Unterlagen zurückbehalten. Ausgenommen sind Reisepässe, Personalausweise und andere amtliche Ausweisdokumente.

12.

Rechnungsstellung: Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung der Rechnung im PDF-Format per E-Mail zu, soweit gesetzlich keine andere Form (elektronische Rechnung) vorgeschrieben ist.

13.

Guthaben & Überzahlungen: Überzahlungen sind dem Dienstleister unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Dienstleister erstattet sie auf das angegebene Konto oder verrechnet sie mit offenen Forderungen.

§ 5Zahlungsverzug

1.

Eintritt des Verzugs: Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung hin, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Unabhängig davon kommt er spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB); Verbraucher nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde.

2.

Mahnkosten: Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs berechnet der Dienstleister gegenüber Verbrauchern 2,50 €. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind. Gegenüber Unternehmern gilt Nr. 4.

3.

Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Diese betragen derzeit:

  • 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
  • 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
4.

Verzugspauschale (Unternehmer): Gegenüber Unternehmern macht der Dienstleister gemäß § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40,00 € geltend. Diese Pauschale wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

5.

Weitergehender Schaden: Die Geltendmachung eines höheren, nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6Gewährleistung und Haftung

1.

Versandrisiko: Die Versendung von Visa-Anträgen, Originaldokumenten (z. B. Urkunden für Apostille oder Legalisierung) sowie sonstiger Unterlagen erfolgt gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) auf deren Gefahr. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung erst mit der Übergabe der Dokumente an den Auftraggeber auf diesen über.

2.

Hinweispflicht bei besonderen Werten: Übersteigt der Wiederbeschaffungswert der eingereichten Unterlagen einen Betrag von 500,00 €, hat der Auftraggeber den Dienstleister vorab in Textform darauf hinzuweisen. In diesem Fall kann eine gesonderte Höherversicherung auf Kosten des Auftraggebers vereinbart werden. Unterbleibt dieser Hinweis, ist ein darüber hinausgehender Schaden bei leichter Fahrlässigkeit nicht vorhersehbar im Sinne von Nr. 5; die unbeschränkte Haftung nach Nr. 5 bleibt unberührt.

3.

Haftung bei Einschaltung Dritter: Soweit der Dienstleister externe Dienstleister (z. B. DHL, FedEx, UPS) mit der Zustellung beauftragt, tritt der Dienstleister hiermit sämtliche Ersatzansprüche gegen den Versanddienstleister an den Auftraggeber ab, der diese Abtretung annimmt. Für eigenes Verschulden, insbesondere bei Auswahl des Versanddienstleisters und Verpackung, haftet der Dienstleister nach Nr. 5.

4.

Ausschluss der Erfolgsgarantie: Eine Gewährleistung für die tatsächliche Erteilung der beantragten Visa, Apostillen oder Legalisierungen wird nicht übernommen. Bearbeitungszeiten liegen außerhalb des Einflussbereiches des Dienstleisters; genannte Zeiten und Wunschtermine sind unverbindliche Schätzungen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

5.

Allgemeine Haftungsbeschränkung (Schutz des Privatvermögens):

  • Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
6.

Folgeschäden und Reisebuchungen: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister gegenüber Unternehmern nicht für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, soweit sie nicht vertragstypisch und vorhersehbar sind. Bucht der Auftraggeber Flüge, Hotels oder andere Leistungen oder geht er Verpflichtungen ein, bevor die Dokumente oder Visa vorliegen, geschieht dies auf eigenes Risiko; der Dienstleister rät davon ab. Dies wird bei der Haftung als Mitverschulden (§ 254 BGB) berücksichtigt.

7.

Dokumentenverlust: Gehen Originaldokumente durch leichte Fahrlässigkeit verloren, sind vertragstypisch und vorhersehbar im Sinne von Nr. 5 in der Regel die nachgewiesenen amtlichen Gebühren und die notwendigen Kosten der Neuausstellung oder Ersatzbeschaffung; ein darüber hinausgehender Schaden nur, soweit er nach Nr. 2 angezeigt wurde oder für den Dienstleister sonst erkennbar war.

8.

Verzögerungen: Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen, die durch Postlaufzeiten, Kurierverzögerungen oder unvorhersehbare Schließzeiten und Bearbeitungsstaus der Botschaften und Behörden entstehen, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

9.

Sonstiges: Für nicht zur Bearbeitung angeforderte Gegenstände (z. B. Passhüllen, Mappen) wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

10.

Prüfung durch Unternehmer: Unternehmer prüfen die zurückgesandten Unterlagen unverzüglich nach Erhalt und zeigen erkennbare Fehler des Dienstleisters innerhalb von 7 Tagen in Textform an; später angezeigte erkennbare Fehler begründen keine Ansprüche. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.

Verjährung (Unternehmer): Ansprüche von Unternehmern gegen den Dienstleister verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7Rückgabe und Aufbewahrung von Unterlagen

1.

Rückgabe: Nach Abschluss des Auftrages werden sämtliche eingereichten Originalunterlagen zusammen mit den bearbeiteten Dokumenten an den Auftraggeber zurückgesandt oder übergeben.

2.

Nicht zustellbare oder nicht abgeholte Unterlagen: Können Unterlagen nicht zugestellt werden oder werden sie nicht abgeholt, fordert der Dienstleister den Auftraggeber in Textform auf, sie innerhalb von vier Wochen abzuholen oder eine Zustellanschrift zu nennen. Danach darf der Dienstleister sie unfrei an die zuletzt bekannte Anschrift senden oder gegen Ersatz der Kosten verwahren. Reisepässe, Personalausweise und andere amtliche Ausweisdokumente übergibt der Dienstleister nach weiteren drei Monaten der ausstellenden Behörde. Andere Unterlagen darf er nach zwölf Monaten und vorheriger Ankündigung in Textform datenschutzgerecht vernichten.

3.

Aufbewahrung: Kopien und Daten bewahrt der Dienstleister nur auf, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Rechnungen). Eine Vernichtung von Originalen erfolgt im Übrigen nur nach ausdrücklicher Anweisung des Auftraggebers in Textform.

§ 8Kommunikation und Datenschutz

1.

Kommunikation: Für Erklärungen genügt die Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht anders bestimmt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail erfolgt; er kann jederzeit einen anderen Übermittlungsweg verlangen.

2.

Datenschutz: Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung des Vertrags und seiner gesetzlichen Pflichten. Daten werden an Dritte (Botschaften, Konsulate, Behörden, Übersetzer, Versanddienstleister) nur übermittelt, soweit dies zur Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Einzelheiten und die Rechte der Betroffenen stehen in der Datenschutzerklärung (www.botschaften-service.de/datenschutz.html).

3.

Daten Dritter: Übermittelt der Auftraggeber Daten Dritter (z. B. von Reisenden oder Mitarbeitern), versichert er, dazu berechtigt zu sein und die Betroffenen über die Weitergabe an den Dienstleister zu informieren.

§ 9Besondere Bestimmungen für Verbraucher

1.

Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu, die mit dem Auftragsformular bereitgestellt wird.

2.

Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist: Verlangt der Verbraucher im Auftragsformular ausdrücklich, dass der Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen; sein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Dienstleister den Auftrag vollständig ausgeführt hat. Andernfalls beginnt der Dienstleister erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

3.

Vorrang: Soweit Bestimmungen dieser AGB nur für Unternehmer gelten (insbesondere § 5 Nr. 4, § 6 Nr. 6 Satz 1, Nr. 10 und 11 sowie der Gerichtsstand in § 10 Nr. 1), finden sie auf Verbraucher keine Anwendung. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 10Schlussbestimmungen

1.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Dienstleisters in Berlin. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

2.

Rechtswahl: Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

3.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.