Willkommen bei Botschaften-Service

Dokumente für das Ausland – wir sagen Ihnen, was Ihr Fall braucht.

Damit eine deutsche Urkunde im Ausland anerkannt wird, gibt es zwei Wege: die Apostille oder die Legalisierung. Hier erfahren Sie zuerst kostenlos, welcher für Sie in Frage kommt – und entscheiden danach, welche Arbeit Sie uns übertragen. Dazu übernehmen wir Übersetzungen und beschaffen Visa.

Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.

Für welches Land benötigen Sie das Dokument?

Wählen Sie Ihr Zielland – wir sagen Ihnen, welcher der beiden Wege grundsätzlich gilt.

Häufig gefragt

Für die Länderauswahl benötigt diese Seite JavaScript. Das ist kein Problem: Nennen Sie uns Ihr Zielland einfach in Ihrer Anfrage per E-Mail an info@botschaften-service.de. Alle Informationen dieser Seite können Sie auch ohne JavaScript lesen.

  • Seit 2005 in Berlin
  • Angebot vor Auftrag – Sie entscheiden
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Aktuelles

Feiertage, Schließtage und Neuigkeiten

Wann unser Büro und die Vertretungen geschlossen sind – und was sich für Ihre Dokumente und Reisen ändert.

  • Di 29.09.
    Bahrain: Weg geklärt – Apostille Die Angaben zu Bahrain waren nicht einheitlich. Seit dem 29.09.2026 steht fest: Für Bahrain genügt die Apostille. Ausgenommen sind Handelsdokumente.
  • Di 29.09.
    Bangladesch: Weg geklärt – Legalisierung Die Angaben zu Bangladesch waren nicht einheitlich. Seit dem 29.09.2026 steht fest: Für Bangladesch ist die Legalisierung der Weg.
  • Di 29.09.
    Neue Einreisebestimmungen Ägypten

    Das Auswärtige Amt hat seine Hinweise zu Einreise und Visum für Ägypten geändert.

    Die vollständigen Reise- und Sicherheitshinweise zu Ägypten veröffentlicht das Auswärtige Amt.

  • Di 29.09.
    Saudi-Arabien: Weg geklärt – Apostille Die Angaben zu Saudi-Arabien waren nicht einheitlich. Seit dem 29.09.2026 steht fest: Für Saudi-Arabien genügt die Apostille. Ausgenommen sind Handelsdokumente.
  • Mi 30.09.
    Neue Impfvorschriften Vereinigte Arabische Emirate

    Das Auswärtige Amt hat seine Hinweise zu Impfungen für die Vereinigten Arabischen Emirate geändert.

    Die vollständigen Reise- und Sicherheitshinweise zu den Vereinigten Arabischen Emiraten veröffentlicht das Auswärtige Amt.

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  • Do 01.10.
    Nationalfeiertag: Vertretungen geschlossen Geschlossen sind die Vertretungen in Deutschland von: China.
  • Fr 02.10.
    Mahatma Gandhi's Jayanti: Vertretungen geschlossen Geschlossen sind die Vertretungen in Deutschland von: Indien.
  • Fr 02.10.
    Nationalfeiertag: Vertretungen geschlossen Geschlossen sind die Vertretungen in Deutschland von: China.
  • Mo 05.10.
    Nationalfeiertag: Vertretungen geschlossen Geschlossen sind die Vertretungen in Deutschland von: China.
  • Di 06.10.
    Arbeitsfreier Tag: Vertretungen geschlossen Geschlossen sind die Vertretungen in Deutschland von: China.
  • Mi 07.10.
    Arbeitsfreier Tag: Vertretungen geschlossen Geschlossen sind die Vertretungen in Deutschland von: China.

Weitere Feiertage und Schließtage der Vertretungen stehen auf den Länderseiten – zur Übersicht der Länder.

Unsere Leistungen

Womit wir Ihnen helfen

Drei Bereiche – und einer davon ist unser Schwerpunkt. Was Sie hier lesen, kostet nichts; ein Angebot bekommen Sie erst, wenn Sie danach fragen.

Unser Schwerpunkt

Dokumente für das Ausland

Damit eine deutsche Urkunde im Ausland anerkannt wird, braucht sie in der Regel einen Echtheitsnachweis. Dafür gibt es zwei Wege. Welcher gilt, entscheidet in erster Linie Ihr Zielland.

Apostille

Der kürzere Weg

Eine Bestätigung durch eine zuständige deutsche Stelle; ein zusätzlicher Weg über die Botschaft entfällt dann.

Wann: Wenn Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen angehört und die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt sind.

Was die Apostille bedeutet →

Legalisierung

über Botschaft oder Konsulat

Die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes – meist nach vorbereitenden Beglaubigungen in Deutschland.

Wann: Wenn das Apostilleverfahren für Ihren Fall nicht greift.

Was die Legalisierung bedeutet →

Einen dritten Weg gibt es nicht. Ob im Einzelfall etwas hinzukommt – etwa eine Übersetzung oder eine Vorbereitung im Inland –, klären wir vor dem Angebot. Und wenn die Angaben zu Ihrem Zielland nicht eindeutig sind, sagen wir Ihnen das, statt zu raten.

Dazu gehört oft

Übersetzungen

Ob eine Übersetzung gebraucht wird und in welcher Form, legt die Stelle im Ausland fest – nicht wir. Wird eine gebraucht, können wir sie übernehmen.

  • Beglaubigte Übersetzung oder Übersetzung ohne Beglaubigung
  • Über 70 Sprachen, darunter Arabisch, Russisch, Türkisch und Persisch
  • Für ein Angebot nennen Sie uns die Sprachrichtung und die Art des Dokuments
Mehr zu Übersetzungen →

Außerdem

Visa

Wir beschaffen Visa und halten Einreisebestimmungen und Antragsformulare bereit.

  • Was für Ihre Reise gilt, hängt von Staatsangehörigkeit, Reisezweck und Zielland ab
  • Für viele Länder liegen uns Bestimmungen und Antragsformulare vor; was aktuell gilt, prüfen wir für Ihre Reise
  • Nennen Sie uns Reiseziel, Reisezweck und Zeitraum – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist
Mehr zu Visa →

Ihre Entscheidung

Erst informieren. Dann entscheiden, was Sie abgeben.

Alles, was Sie zur Einordnung Ihres Falls brauchen, steht hier kostenlos – auch dann, wenn Sie uns nie beauftragen.

Weg 1

Sie bereiten selbst vor

  • Auf den Themenseiten nachlesen, welcher der beiden Wege für Ihr Zielland gilt
  • Beim Empfänger im Ausland klären, welcher Nachweis verlangt wird
  • Die Urkunde besorgen und prüfen, ob Ausfertigung und Form passen
  • Zuständige Stellen, Formvorgaben, Termine und Gebühren selbst klären

Dafür müssen Sie uns weder anfragen noch bezahlen.

Weg 2

Sie übertragen uns die Bearbeitung

  • Wir legen den Weg fest – vom Zustand Ihres Dokuments bis zur Apostille oder Legalisierung
  • Wir veranlassen die erforderlichen Schritte und koordinieren die beteiligten Stellen
  • Wir reichen ein und holen ab, soweit das für Ihren Fall angeboten wird
  • Wir übernehmen Übersetzungen und senden Ihnen alles zurück

Sie müssen nicht alles übertragen. Einzelne Schritte genügen.

Die Entscheidung bleibt bei Ihnen – auch noch, nachdem Sie unser Angebot gelesen haben. Eine Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Ihre Anfrage

Was wir für ein Angebot wissen müssen

Je vollständiger diese Angaben sind, desto genauer wird das Angebot. Was Sie nicht wissen, lassen Sie offen – dann fragen wir nach.

  • Worum es gehtDokument für das Ausland, Übersetzung oder Visum.
  • Das ZiellandDas Land, in dem das Dokument verwendet wird – nicht das Land, aus dem es stammt.
  • Die Art des DokumentsPersonenstandsurkunde, Zeugnis, Registerauszug, Handelsdokument, Vollmacht, Zertifikat.
  • Der ZustandLiegt das Original vor, haben Sie nur eine Kopie, oder muss die Urkunde erst besorgt werden?
  • Die AnzahlWie viele Dokumente sollen bearbeitet werden?
  • Was daran schon beglaubigt istIst an der Urkunde bereits etwas veranlasst worden, oder ist sie unverändert?
  • Ob eine Übersetzung gebraucht wirdWenn Sie es wissen: in welche Sprache und in welcher Form.
  • Der VerwendungszweckWofür das Dokument gebraucht wird und welche Stelle es entgegennimmt.
  • Ihr ZeitrahmenBis wann brauchen Sie es? Dann sagen wir Ihnen, was möglich ist, statt eine Zeit zu versprechen.
  • Firma oder NameUnd eine Telefonnummer für Rückfragen – das verkürzt die Prüfung.

Genau diese Angaben stehen im Formular weiter unten. Sie können sie ebenso gut in eine formlose E-Mail schreiben – das Formular ist nur eine Hilfe. Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot: Eine pauschale Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden, deshalb steht hier keine.

So läuft eine Anfrage

Vom ersten Kontakt zum schriftlichen Angebot

Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.

  1. Sie fragen an

    Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.

  2. Wir prüfen Ihren Fall

    Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.

  3. Sie erhalten ein Angebot

    Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.

  4. Sie entscheiden

    Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.

  5. Erst dann beginnt die Bearbeitung

    Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.

Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.

Das steht in Ihrem Angebot

Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:

  • Welche Unterlagen für Ihren Fall tatsächlich benötigt werden
  • Welche Schritte Sie selbst erledigen müssen
  • Welche Leistungen wir für Sie übernehmen können
  • Welcher Preis für genau diese Leistungen gilt
  • Welche Bearbeitungszeit voraussichtlich zu erwarten ist
  • Welche weiteren Bedingungen für Ihren Fall gelten

Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.

Ihre Anfrage

Individuelles Angebot anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.

Zustand des Dokuments
Wurde die Urkunde schon beglaubigt?
Wird eine Übersetzung gebraucht?

Alle Angaben sind freiwillig. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an und senden Sie noch keine Originale – für die Anfrage genügen Ihre Angaben.

Individuelles Angebot per E-Mail anfragen

Beim Klick öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem vorbereiteten Text. Diese Seite überträgt und speichert nichts und lädt keine externen Inhalte. Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Apostille oder Legalisierung – was ist der Unterschied?

Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.

Übersetzen Sie auch?

Ja. Wir übersetzen Dokumente – als beglaubigte Übersetzung oder ohne Beglaubigung. Unsere Sprachliste umfasst über 70 Sprachen, darunter Arabisch, Russisch, Türkisch und Persisch. Ob für Ihr Zielland eine Übersetzung verlangt wird und in welcher Form, hängt vom Empfänger ab; wir prüfen das mit.

Beschaffen Sie auch Visa?

Ja. Wir beschaffen Visa und halten Einreisebestimmungen und Antragsformulare bereit. Was für Ihre Reise gilt, hängt von Staatsangehörigkeit, Reisezweck und Zielland ab – nennen Sie uns diese drei Angaben, dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.

Was kostet das?

Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

Wie lange dauert es?

Das hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den beteiligten Stellen ab. In Ihrem Angebot nennen wir die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wenn Sie einen Termin haben, sagen Sie ihn uns – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.

Soll ich meine Unterlagen gleich mitschicken?

Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.

Kann ich das auch selbst erledigen?

Ja. Sie können die Schritte selbst gehen; wir sagen Ihnen in unserem Angebot auch, welche das sind. Viele beauftragen uns, weil es Zeit, Wege und Rückfragen spart – ein Muss ist es nicht.

Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?

Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.

Mein Land steht nicht in der Auswahl. Und jetzt?

Fragen Sie uns einfach. Wir betreuen Dokumente für rund 200 Länder und sagen Ihnen, was für Ihr Zielland gilt.

Was passiert mit meinen Angaben?

Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.

Ihr Ansprechpartner in Berlin

Erfahrung mit Behörden und Auslandsvertretungen – seit 2005

Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.

Wir stehen Ihnen zur Seite.

So erreichen Sie uns

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Straße 15
10178 Berlin

Angebote erhalten Sie immer schriftlich per E-Mail – mit Leistungen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit zum Nachlesen.
Unterlagen: bitte erst nach unserem Angebot senden.
Telefonisch Mo–Fr 9–16 Uhr; Besuch nach Terminvereinbarung.

Sagen Sie uns, worum es geht. Den Weg dorthin kennen wir.

Eine kurze Beschreibung Ihres Falls genügt. Sie erhalten ein Angebot mit den benötigten Unterlagen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit – und entscheiden danach.

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