Wer bestätigt
Die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes bestätigt, dass Unterschrift und Siegel auf Ihrer Urkunde echt sind und die unterzeichnende Person dazu befugt war.
Dokumente für das Ausland · Legalisierung
Die Legalisierung ist der zweite der beiden Wege: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Hier sehen Sie, was sie bedeutet, was Sie selbst bereitstellen müssen und welche Arbeit Sie uns übertragen können. Weil jede Vertretung eigene Vorgaben macht, nennen wir Weg, Preis und Bearbeitungszeit erst nach Prüfung Ihres Falls – in einem individuellen Angebot.
Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.
Wählen Sie Ihr Zielland – wir sagen Ihnen, ob eine Legalisierung nötig ist.
Sobald Sie ein Land wählen, steht hier die grundsätzliche Einordnung – als erste Orientierung, nicht als Ergebnis für Ihr konkretes Dokument.
Für die Länderauswahl benötigt diese Seite JavaScript. Das ist kein Problem: Nennen Sie uns Ihr Zielland einfach in Ihrer Anfrage per E-Mail an info@botschaften-service.de. Alle Informationen dieser Seite können Sie auch ohne JavaScript lesen.
Kurz erklärt
Die Legalisierung ist die Beglaubigung durch die Botschaft oder das Konsulat Ihres Ziellandes – manche nennen sie auch Botschafts- oder Konsularbeglaubigung. Sie gilt für Länder, in denen das Apostilleverfahren nicht greift.
Die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes bestätigt, dass Unterschrift und Siegel auf Ihrer Urkunde echt sind und die unterzeichnende Person dazu befugt war.
Die Vertretungen verlangen in der Regel, dass die Urkunde zuvor in Deutschland beglaubigt wurde. Welche Nachweise das sind, hängt von der Vertretung und vom Dokument ab.
Ob der Inhalt der Urkunde richtig ist – und nicht, ob die Stelle im Ausland Ihr Dokument inhaltlich akzeptiert.
Anders als bei der Apostille gibt es keinen einheitlichen Standard: Vorgaben zu Form, Nachweisen, Terminen und Bearbeitungszeit legt jede Vertretung selbst fest und ändert sie auch. Genau deshalb nennen wir Ihnen den Weg für Ihren Fall erst im individuellen Angebot – nach dem aktuellen Stand der Vertretung.
Wann sie nötig ist
Dann ist die Legalisierung der übliche Weg. Gehört Ihr Land dazu, genügt in der Regel die Apostille – der kürzere Weg.
Nicht jede Stelle im Ausland verlangt einen. Wenn Sie können, fragen Sie beim Empfänger nach, was genau gefordert wird – das erspart manchmal den ganzen Weg.
Urkunden von Behörden, Gerichten und Notaren in der Regel ja. Privat unterschriebene Unterlagen brauchen meist zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift.
Es kommt auch der umgekehrte Fall vor: Ein Land ist dem Übereinkommen beigetreten, die Praxis im Verhältnis zu Deutschland wird aber nicht einheitlich beurteilt. Dann behaupten wir nichts, sondern prüfen den aktuellen Stand. Zur Seite über die Apostille
Länderübersicht
Die meisten gehören dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht an; bei einzelnen genügt die Apostille trotz Beitritt nach heutigem Stand nicht. Welche Vorgaben die zuständige Vertretung macht, prüfen wir für Ihr Dokument.
Für die mit „nur Information“ gekennzeichneten Länder bieten wir die Bearbeitung nicht an; die Länderseite fasst zusammen, was wir dazu wissen.
Stand der Recherche: 30.09.2026
Ihre Vorarbeit
Die wichtigste Auskunft bekommen Sie nicht von uns, sondern von der Stelle im Ausland, die Ihr Dokument haben möchte. Wer das vorher klärt, erspart sich am häufigsten einen ganzen Schritt – fragen Sie ruhig schriftlich, dann haben Sie die Antwort belegt.
Nicht jeder Empfänger verlangt einen Echtheitsnachweis; manchem genügt eine einfache Kopie, andere verlangen ausdrücklich die Legalisierung. Diese Antwort entscheidet über den ganzen weiteren Weg.
Bei Urkunden und Registerauszügen wird oft eine bestimmte oder eine neuere Ausfertigung verlangt. Das erfahren Sie nur beim Empfänger.
Ob übersetzt werden muss und wie, legt der Empfänger fest – nicht die Stellen in Deutschland und nicht wir.
Nennen Sie uns diesen Termin in Ihrer Anfrage. Dann sagen wir Ihnen, was möglich ist, statt eine Zeit zu versprechen.
Haben Sie diese vier Antworten, ist Ihre Anfrage in zwei Minuten geschrieben und unser Angebot trifft auf Anhieb Ihren Fall. Wissen Sie es nicht, fragen Sie trotzdem an – wir sagen Ihnen, was wir für die Einschätzung brauchen.
Was Sie brauchen
Diese Punkte können nur Sie selbst klären – sie betreffen Ihr Dokument, nicht das Verfahren. Je früher sie stimmen, desto schneller geht es später.
Diese Liste ist eine Orientierung, keine abschließende Aufzählung. Was Ihr Dokument tatsächlich braucht, steht in Ihrem individuellen Angebot – und wir sagen Ihnen auch, wenn etwas fehlt oder etwas nicht nötig ist.
Vor dem Auftrag
Vieles übernehmen wir für Sie, aber nicht alles: Manche Unterlagen erhält nur, wer dazu berechtigt ist, und manchmal müssen Sie persönlich erscheinen. Hier sehen Sie, was Sie vorbereiten und wo Sie es bekommen.
Die weiteren Schritte – etwa Vorbeglaubigungen, die Apostille oder die Legalisierung, Übersetzungen und den Rückversand – übernehmen wir. Welche davon Ihr Dokument braucht, steht in Ihrem Angebot.
Nicht beschaffen können wir Urkunden, die nur Sie oder Berechtigte beantragen dürfen, und nichts, wofür Sie persönlich erscheinen müssen – etwa die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.
Vorher anfragen →Ihre Entscheidung
Beides ist möglich. Viele Schritte sind kein Geheimnis, sie kosten vor allem Zeit, Wege und Rückfragen. Sie entscheiden, was Sie selbst erledigen.
Weg 1
Für ein einzelnes, einfaches Dokument kann das der kürzere Weg sein.
Weg 2
Sie müssen nicht alles übertragen. Einzelne Schritte genügen.
Uns zu beauftragen ist kein Muss. Es nimmt Ihnen Arbeit, Wege und Rückfragen ab – die Entscheidung bleibt bei Ihnen, auch noch nach unserem Angebot.
Warum wir zuerst prüfen
Bei der Legalisierung hängt mehr vom Einzelfall ab als bei der Apostille. Diese Punkte entscheiden über Weg, Dauer und Kosten:
Nicht für jedes Land ist eine Vertretung in Deutschland zuständig; teils übernimmt eine Vertretung in einem anderen Staat. Was für Ihr Zielland gilt, klären wir.
Form, verlangte Nachweise, Anzahl der Ausfertigungen, Übersetzungen, Termine – das legt jede Vertretung selbst fest.
Handelsdokumente, Zertifikate, Personenstandsurkunden und Registerauszüge werden unterschiedlich behandelt; einzelne Dokumentarten haben einen eigenen Weg.
Ausfertigung, Alter, Form, Unterschrift und Siegel – und ob schon etwas beglaubigt wurde.
Sie hängt von Terminen und Abläufen der beteiligten Stellen ab und lässt sich nicht pauschal versprechen. Im Angebot nennen wir, womit zu rechnen ist.
Vorgaben ändern sich, Länder treten dem Apostille-Übereinkommen bei. Was vor zwei Jahren galt, muss heute nicht mehr gelten.
Deshalb nennen wir auf dieser Seite keinen pauschalen Weg, keine pauschale Bearbeitungszeit und keinen pauschalen Preis: All das ergibt erst Sinn, wenn wir Ihren Fall kennen.
So läuft eine Anfrage
Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.
Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.
Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.
Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.
Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.
Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.
Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.
Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:
Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.
Kosten
Der Aufwand unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.
Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen. Eine einzelne Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden; sie würde Ihnen eine Sicherheit vorspiegeln, die sie nicht hat. Deshalb steht hier keine.
Ihre Anfrage
Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.
Häufige Fragen
Dass Unterschrift und Siegel auf der Urkunde echt sind und dass die unterzeichnende Person dazu befugt war – bestätigt durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Über den Inhalt der Urkunde sagt sie nichts.
Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.
Die Länderauswahl oben auf dieser Seite gibt die grundsätzliche Einordnung. Sie ist eine Orientierung: Länder treten dem Apostille-Übereinkommen bei, Vorgaben ändern sich, und für einzelne Dokumentarten gelten eigene Regeln. Für Ihren Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand.
Oft ja. Für manche Länder ist eine Vertretung in einem anderen Staat zuständig, für andere gilt ein abweichender Weg. Nennen Sie uns Ihr Zielland – wir prüfen, was in Ihrem Fall möglich ist, und sagen es Ihnen im Angebot.
Weil mehrere Stellen beteiligt sind und die Vertretungen Termine, Abläufe und Bearbeitungszeiten selbst festlegen und auch ändern. Wir nennen Ihnen im Angebot, womit nach unserer Erfahrung zu rechnen ist – und sagen Ihnen, wenn ein Termin nicht sicher zu halten ist, statt es zu versprechen.
In der Regel ja: Die Bestätigung wird auf der Urkunde selbst oder auf einem angefügten Blatt angebracht. Lässt sich ein Original nicht mehr beschaffen, gibt es je nach Dokument andere Wege – sprechen Sie uns in diesem Fall bitte vorher an.
Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.
Das hängt von der Unterlage ab: Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden gibt es beim Standesamt, Zeugnisse bei der Schule oder Hochschule, das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz; die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag sowie Übersetzungen können wir für Sie übernehmen. Die Übersicht „Was Sie selbst besorgen“ auf dieser Seite zeigt alles auf einen Blick.
Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.
Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
Ja. Sie können die Schritte selbst gehen; wir sagen Ihnen in unserem Angebot auch, welche das sind. Viele beauftragen uns, weil es Zeit, Wege und Rückfragen spart – ein Muss ist es nicht.
Privat unterschriebene Unterlagen sind keine öffentlichen Urkunden. In der Regel braucht es zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift; danach ist der weitere Weg wie bei anderen Urkunden. Was für Ihre Unterlage gilt, prüfen wir.
Das hängt vom Zielland und vom Empfänger ab: manche verlangen eine Übersetzung in bestimmter Form, andere nicht. Wir prüfen das für Ihren Fall und können Übersetzungen auch übernehmen.
Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.
Fragen Sie uns einfach. Wir betreuen Dokumente für rund 200 Länder und sagen Ihnen, was für Ihr Zielland gilt.
Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.
Ihr Ansprechpartner in Berlin
Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Nennen Sie uns Zielland und Dokument – Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Unterlagen senden Sie erst danach.