Vor dem Auftrag
Was Sie selbst besorgen – und wo Sie es bekommen
Vieles übernehmen wir für Sie, aber nicht alles: Manche Unterlagen erhält nur, wer dazu berechtigt ist, und manchmal müssen Sie persönlich erscheinen. Hier sehen Sie, was Sie vorbereiten und wo Sie es bekommen.
Geburts-, Ehe- oder SterbeurkundeBeim Standesamt des Ortes, an dem Geburt, Ehe oder Sterbefall beurkundet wurden – oft auch online.
Besorgen SieBestellen Sie eine Urkunde im Original; manche Empfänger verlangen eine neu ausgestellte.
Zeugnis, Diplom, StudienbescheinigungBei der Schule oder Hochschule, die das Zeugnis ausgestellt hat.
Besorgen SieBitten Sie dort um eine weitere Ausfertigung oder eine von der Schule beglaubigte Kopie.
Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, GesellschaftsvertragBeim Registergericht (Amtsgericht) als beglaubigter Auszug bzw. beglaubigte Abschrift.
Übernehmen wir auf WunschNennen Sie uns Firma und Registernummer – die Unterlagen können wir für Sie anfordern.
FührungszeugnisBeim Bundesamt für Justiz – beantragt im Bürgeramt oder online mit Ausweis.
Nur Sie – persönlichBeantragen können es nur Sie selbst; geben Sie an, dass es im Ausland vorgelegt wird.
Heimatbescheinigung und andere Urkunden des PatentamtsBeim Deutschen Patent- und Markenamt – dort erhalten Sie auch die Apostille bzw. die vorbereitende Beglaubigung.
Besorgen SieDiesen Schritt beim Patentamt erledigen Sie selbst; für eine Legalisierung übernehmen wir die weiteren Schritte.
Vollmacht, Vertrag, Erklärung – auch der GeschäftsführungDie Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar.
Nur Sie – persönlichDafür erscheinen Sie persönlich mit Ausweis; bei Firmen unterschreibt die vertretungsberechtigte Person.
Zertifikat oder Erklärung einer Firma oder Zertifizierungsstelle, etwa von TÜV oder IKW – auch GMP-Zertifikat, Free Sale Certificate oder HerstellererklärungBei der Firma oder Zertifizierungsstelle, die es ausstellt – mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift.
Besorgen SieBitten Sie die ausstellende Stelle, die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen; alles Weitere übernehmen wir.
Bescheinigung eines Amtes, etwa Melde-, Gesundheits- oder Veterinärbescheinigung – auch GMP-Zertifikat, Free Sale Certificate oder Herstellererklärung, wenn ein Amt sie ausstelltBei dem Amt, das dafür zuständig ist – etwa Bürgeramt, Gesundheits- oder Veterinäramt.
Besorgen SieDas Amt stellt die Bescheinigung auf Ihren Antrag aus. Stellt sie eine Firma oder Zertifizierungsstelle aus, gilt die Zeile darüber.
Handelsrechnung, UrsprungszeugnisDie Rechnung erstellt Ihr Unternehmen, das Ursprungszeugnis Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK).
Besorgen SieDie Rechnung trägt die Anschrift des Empfängers im Zielland.
ÜbersetzungBei einer in Deutschland ermächtigten Übersetzerin oder einem ermächtigten Übersetzer.
Übernehmen wir auf WunschWir übernehmen die Übersetzung auf Wunsch – als beglaubigte Übersetzung.
Was wir übernehmen
Die weiteren Schritte – etwa Vorbeglaubigungen, die Apostille oder die Legalisierung, Übersetzungen und den Rückversand – übernehmen wir. Welche davon Ihr Dokument braucht, steht in Ihrem Angebot.
Was wir nicht beschaffen können
Nicht beschaffen können wir Urkunden, die nur Sie oder Berechtigte beantragen dürfen, und nichts, wofür Sie persönlich erscheinen müssen – etwa die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Wann Sie uns beauftragen
Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.
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