Apostille – der kürzere Weg
Das Zielland gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen an. Eine zuständige Stelle in Deutschland bestätigt die Echtheit Ihrer Urkunde; der Weg über die Botschaft entfällt. Alles zur Apostille
Dokumente für das Ausland · Apostille oder Legalisierung
Sie nennen uns Land und Dokument. Wir klären den Weg und nennen Ihnen im Angebot die benötigten Unterlagen, den Preis und die voraussichtliche Bearbeitungszeit – danach veranlassen wir die erforderlichen Schritte für Sie. Für Unternehmen und Privatpersonen.
Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.
Wählen Sie Ihr Zielland – wir sagen Ihnen, welcher Weg grundsätzlich gilt.
Sobald Sie ein Land wählen, steht hier die grundsätzliche Einordnung – als erste Orientierung, nicht als Ergebnis für Ihr konkretes Dokument.
Für die Länderauswahl benötigt diese Seite JavaScript. Das ist kein Problem: Nennen Sie uns Ihr Zielland einfach in Ihrer Anfrage per E-Mail an info@botschaften-service.de. Alle Informationen dieser Seite können Sie auch ohne JavaScript lesen.
Kurz erklärt
Öffentliche Urkunden werden im Ausland oft nur anerkannt, wenn ihre Echtheit bestätigt wurde. Dafür gibt es genau zwei Wege. Mit einigen Ländern hat Deutschland zusätzliche Abkommen, die für viele Urkunden sogar ganz davon befreien.
Das Zielland gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen an. Eine zuständige Stelle in Deutschland bestätigt die Echtheit Ihrer Urkunde; der Weg über die Botschaft entfällt. Alles zur Apostille
Greift das Apostilleverfahren nicht, folgt die Beglaubigung durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes – meist nach vorbereitenden Beglaubigungen in Deutschland. Alles zur Legalisierung
Mit acht Ländern hat Deutschland zusätzliche Abkommen: Für viele Urkunden entfällt dort sogar die Apostille. Die Abkommen im Vergleich
Die Zuordnung ändert sich: Länder treten dem Übereinkommen bei, und für einzelne Dokumentarten – etwa Handelsdokumente – gelten eigene Regeln. Für Ihren Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand.
Ihre Dokumente
Für Unternehmen und Privatpersonen – vom Handelsdokument bis zur Geburtsurkunde.
Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, Packliste, Versicherungspolice.
Handelsregisterauszug, Vollmacht, Vertrag, Herstellererklärung.
Gesundheits-, Veterinär- und Halal-Zertifikate, Analysenzertifikate.
Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden, Zeugnisse.
Ihr Dokument ist nicht dabei? Fragen Sie uns – auch Übersetzungen (beglaubigt oder einfach) und Sonderfälle gehören dazu.
Ihre Entscheidung
Beides ist möglich. Viele Schritte sind kein Geheimnis, sie kosten vor allem Zeit, Wege und Rückfragen. Sie entscheiden, was Sie selbst erledigen.
Weg 1
Für ein einzelnes, einfaches Dokument kann das der kürzere Weg sein.
Weg 2
Sie müssen nicht alles übertragen. Einzelne Schritte genügen.
Uns zu beauftragen ist kein Muss. Es nimmt Ihnen Arbeit, Wege und Rückfragen ab – die Entscheidung bleibt bei Ihnen, auch noch nach unserem Angebot.
So läuft eine Anfrage
Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.
Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.
Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.
Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.
Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.
Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.
Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.
Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:
Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.
Kosten
Der Aufwand unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.
Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen. Eine einzelne Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden; sie würde Ihnen eine Sicherheit vorspiegeln, die sie nicht hat. Deshalb steht hier keine.
Ihre Anfrage
Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.
Häufige Fragen
Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.
Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.
Ja. Sie können die Schritte selbst gehen; wir sagen Ihnen in unserem Angebot auch, welche das sind. Viele beauftragen uns, weil es Zeit, Wege und Rückfragen spart – ein Muss ist es nicht.
Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
Das hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den beteiligten Stellen ab. In Ihrem Angebot nennen wir die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wenn Sie einen Termin haben, sagen Sie ihn uns – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.
Das hängt vom Zielland und vom Empfänger ab: manche verlangen eine Übersetzung in bestimmter Form, andere nicht. Wir prüfen das für Ihren Fall und können Übersetzungen auch übernehmen.
Privat unterschriebene Unterlagen sind keine öffentlichen Urkunden. In der Regel braucht es zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift; danach ist der weitere Weg wie bei anderen Urkunden. Was für Ihre Unterlage gilt, prüfen wir.
Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.
Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.
Ihr Ansprechpartner in Berlin
Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Nennen Sie uns Zielland, Dokument und Anzahl – Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Unterlagen senden Sie erst danach.