Dokumente für das Ausland · Zusätzliche Abkommen

Ihr Dokument geht nach Frankreich, Italien, Österreich oder in die Schweiz? Oft geht es einfacher.

Mit acht europäischen Staaten hat Deutschland zusätzliche zweiseitige Abkommen. Für viele öffentliche Urkunden ist dort weder eine Apostille noch eine Legalisierung nötig. Welche Urkunden das Abkommen erfasst, ist aber je Land geregelt – was Ihr Dokument braucht, sagen wir Ihnen in einem individuellen Angebot.

Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.

Für diese acht Länder gelten zusätzliche Abkommen

Tippen Sie auf Ihr Zielland – dort steht, welche Urkunden das Abkommen erfasst.

Die Abkommen erfassen nicht jede Urkunde. Alle acht im Vergleich – ob Ihr Dokument dazugehört, prüfen wir, bevor irgendetwas veranlasst wird.

  • Seit 2005 in Berlin
  • Angebot vor Auftrag – Sie entscheiden
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Kurz erklärt

Was die zusätzlichen Abkommen regeln

Neben dem Haager Apostille-Übereinkommen hat Deutschland mit einigen Staaten eigene Verträge geschlossen. Sie gehen weiter: Für die darin genannten Urkunden entfällt der Echtheitsnachweis ganz.

Was entfällt

Für die erfassten öffentlichen Urkunden braucht es im Verhältnis zu diesem Land weder eine Apostille noch eine Legalisierung. Die Urkunde wird so anerkannt, wie die deutsche Stelle sie ausgestellt hat.

Was jedes Abkommen selbst festlegt

Welche Stellen erfasst sind, regelt jedes Abkommen für sich: Belgien, Frankreich und Italien erfassen fast alle öffentlichen Urkunden mit Siegel, Luxemburg nur Urkunden des Standesamts, Griechenland nur Landgerichte und höhere Stellen.

Wenn das Abkommen nicht greift

Alle acht Staaten gehören auch dem Haager Apostille-Übereinkommen an. Ist Ihre Urkunde nicht erfasst, ist in der Regel die Apostille der Weg.

Es bleibt bei den zwei Wegen Apostille und Legalisierung. Ein Abkommen ist kein dritter Weg – es kann den Schritt für bestimmte Urkunden überflüssig machen. Was die Apostille ist, steht auf der Seite zur Apostille.

Auf einen Blick

Welche Stelle wo erfasst ist – die acht Abkommen im Vergleich

Die Abkommen knüpfen an die Stelle an, die Ihr Dokument ausgestellt hat, nicht an den Namen des Dokuments. Suchen Sie die Zeile Ihrer Stelle und die Spalte Ihres Ziellandes; ein Klick auf das Land führt zu allen Einzelheiten.

Ausgestellt vonBelgienDänemarkFrankreichGriechenlandItalienLuxemburgÖsterreichSchweiz
StandesamtGeburts-, Ehe- oder SterbeurkundeKeiner nötigKeiner nötigEUKeiner nötigKeiner nötigEUKeiner nötigKeiner nötigKeiner nötigKeiner nötig
Amtsgerichtz. B. Handelsregister- oder Grundbuchauszug, ErbscheinKeiner nötigKeiner nötigKeiner nötigApostille*Keiner nötigApostille*Keiner nötigMeist Apostille*
Landgericht oder höheres Gerichtz. B. Urteil oder BeschlussKeiner nötigKeiner nötigKeiner nötigKeiner nötigKeiner nötigApostille*Keiner nötigMeist Apostille*
Notarin oder Notarnotarielle Urkunde, auch die Beglaubigung der Unterschrift unter einer VollmachtKeiner nötigKeiner nötigKeiner nötigApostille*Keiner nötigApostille*Keiner nötigMeist Apostille*
Bundesbehördez. B. ein Bundesamt oder BundesministeriumKeiner nötigPrüfen*Keiner nötigPrüfen*Keiner nötigApostille*Keiner nötigPrüfen*
Landes- oder Kommunalbehördez. B. Bürgeramt, Landesamt, LandesministeriumKeiner nötigPrüfen*Keiner nötigPrüfen*Keiner nötigApostille*Keiner nötigPrüfen*
Schule, Hochschule, IHKz. B. Zeugnis, Diplom, Bescheinigung der IHKDeutsche StelleApostille*Prüfen*Meist Apostille*Prüfen*Apostille*Meist Apostille*Meist Apostille*
Firma oder Privatpersonz. B. Vollmacht, Vertrag, Erklärung – privat unterschriebenErst Notar*Erst Notar*Erst Notar*Erst Notar*Erst Notar*Erst Notar*Erst Notar*Erst Notar*
  • Keiner nötig Kein Echtheitsnachweis nötig – weder Apostille noch Legalisierung
  • Deutsche Stelle Keine Apostille – die zuständige deutsche Stelle bestätigt die Echtheit
  • Apostille Vom Abkommen nicht erfasst – Apostille
  • Meist Apostille Im Abkommen nicht genannt – in der Regel Apostille, wir prüfen
  • Prüfen Hängt von der ausstellenden Stelle oder vom Siegel ab – wir prüfen
  • Erst Notar Zuerst Beglaubigung der Unterschrift, z. B. beim Notar – danach wie Zeile „Notarin oder Notar“
  • EU über die EU-Verordnung 2016/1191, für die dort genannten Urkunden
  • * unsere Einordnung aus den Regeln des Abkommens

Voraussetzung ist jeweils das Siegel oder der Stempel der Stelle. Die Übersicht ist eine Orientierung; was für Ihr Dokument gilt, prüfen wir im Einzelfall. Die Länderseiten zeigen die Regeln im Einzelnen.

Stand der Recherche: 30.09.2026

Was Sie klären sollten

Drei Fragen entscheiden, ob Sie gar nichts brauchen

Ist Ihre Urkunde vom Abkommen erfasst?

Das hängt von der Art der Urkunde und von der Stelle ab, die sie ausgestellt hat. Privat unterschriebene Unterlagen sind in der Regel nicht erfasst.

Was verlangt der Empfänger?

Fragen Sie bei der Stelle im Ausland nach, was sie genau erwartet. Die Antwort entscheidet über den ganzen weiteren Weg – am besten schriftlich.

Braucht es eine Übersetzung?

Auch wenn der Echtheitsnachweis entfällt, kann eine Übersetzung verlangt werden. Für manche Personenstandsurkunden gibt es innerhalb der EU mehrsprachige Formulare, die eine Übersetzung ersparen können.

Oft ist es weniger, als Sie erwarten. Weil das aber vom einzelnen Dokument abhängt, behaupten wir es nicht pauschal, sondern prüfen es für Ihren Fall.

Ihre Vorarbeit

Vier Fragen an die Stelle, die Ihr Dokument verlangt

Die wichtigste Auskunft bekommen Sie nicht von uns, sondern von der Stelle im Ausland, die Ihr Dokument haben möchte. Wer das vorher klärt, erspart sich am häufigsten einen ganzen Schritt – fragen Sie ruhig schriftlich, dann haben Sie die Antwort belegt.

Welchen Nachweis verlangen Sie?

Nicht jeder Empfänger verlangt einen Echtheitsnachweis; manchem genügt eine einfache Kopie, andere verlangen ausdrücklich eine Apostille. Diese Antwort entscheidet über den ganzen weiteren Weg.

Welche Ausfertigung brauchen Sie – und wie aktuell?

Bei Urkunden und Registerauszügen wird oft eine bestimmte oder eine neuere Ausfertigung verlangt. Das erfahren Sie nur beim Empfänger.

Brauchen Sie eine Übersetzung, und in welcher Form?

Ob übersetzt werden muss und wie, legt der Empfänger fest – nicht die Stellen in Deutschland und nicht wir.

Bis wann muss es vorliegen?

Nennen Sie uns diesen Termin in Ihrer Anfrage. Dann sagen wir Ihnen, was möglich ist, statt eine Zeit zu versprechen.

Haben Sie diese vier Antworten, ist Ihre Anfrage in zwei Minuten geschrieben und unser Angebot trifft auf Anhieb Ihren Fall. Wissen Sie es nicht, fragen Sie trotzdem an – wir sagen Ihnen, was wir für die Einschätzung brauchen.

Was Sie brauchen

Was vorliegen muss, bevor es losgehen kann

Diese Punkte können nur Sie selbst klären – sie betreffen Ihr Dokument, nicht das Verfahren. Je früher sie stimmen, desto schneller geht es später.

  • Die Urkunde selbstAusgestellt von der Stelle, die dafür zuständig ist. Fehlt sie noch, ist das der erste Schritt.
  • Das OriginalDie Bestätigung wird auf der Urkunde selbst oder auf einem angefügten Blatt angebracht. Eine einfache Kopie genügt dafür in der Regel nicht.
  • Die passende AusfertigungManche Empfänger verlangen eine bestimmte oder eine neuere Ausfertigung. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt vom Zielland und vom Empfänger ab.
  • Vollständig und unbeschädigtMit Unterschrift und Siegel, gut lesbar, ungefaltet – so, wie die ausstellende Stelle sie übergibt.
  • Bei privat unterschriebenen UnterlagenVollmachten, Verträge und Erklärungen sind keine öffentlichen Urkunden. Sie brauchen in der Regel zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift.
  • Ihre AngabenZielland, Verwendungszweck und – wenn Sie es wissen – was die Stelle im Ausland genau verlangt.
  • Vielleicht eine ÜbersetzungOb eine gebraucht wird und in welcher Form, hängt vom Zielland und vom Empfänger ab.
  • Ihre RücksendeadresseUnd, falls es eilig ist, der Termin, zu dem Sie das Dokument brauchen.

Diese Liste ist eine Orientierung, keine abschließende Aufzählung. Was Ihr Dokument tatsächlich braucht, steht in Ihrem individuellen Angebot – und wir sagen Ihnen auch, wenn etwas fehlt oder etwas nicht nötig ist.

Vor dem Auftrag

Was Sie selbst besorgen – und wo Sie es bekommen

Vieles übernehmen wir für Sie, aber nicht alles: Manche Unterlagen erhält nur, wer dazu berechtigt ist, und manchmal müssen Sie persönlich erscheinen. Hier sehen Sie, was Sie vorbereiten und wo Sie es bekommen.

  • Geburts-, Ehe- oder SterbeurkundeBeim Standesamt des Ortes, an dem Geburt, Ehe oder Sterbefall beurkundet wurden – oft auch online.
    Besorgen SieBestellen Sie eine Urkunde im Original; manche Empfänger verlangen eine neu ausgestellte.
  • Zeugnis, Diplom, StudienbescheinigungBei der Schule oder Hochschule, die das Zeugnis ausgestellt hat.
    Besorgen SieBitten Sie dort um eine weitere Ausfertigung oder eine von der Schule beglaubigte Kopie.
  • Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, GesellschaftsvertragBeim Registergericht (Amtsgericht) als beglaubigter Auszug bzw. beglaubigte Abschrift.
    Übernehmen wir auf WunschNennen Sie uns Firma und Registernummer – die Unterlagen können wir für Sie anfordern.
  • FührungszeugnisBeim Bundesamt für Justiz – beantragt im Bürgeramt oder online mit Ausweis.
    Nur Sie – persönlichBeantragen können es nur Sie selbst; geben Sie an, dass es im Ausland vorgelegt wird.
  • Heimatbescheinigung und andere Urkunden des PatentamtsBeim Deutschen Patent- und Markenamt – dort erhalten Sie auch die Apostille bzw. die vorbereitende Beglaubigung.
    Besorgen SieDiesen Schritt beim Patentamt erledigen Sie selbst; für eine Legalisierung übernehmen wir die weiteren Schritte.
  • Vollmacht, Vertrag, Erklärung – auch der GeschäftsführungDie Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar.
    Nur Sie – persönlichDafür erscheinen Sie persönlich mit Ausweis; bei Firmen unterschreibt die vertretungsberechtigte Person.
  • Zertifikat oder Erklärung einer Firma oder Zertifizierungsstelle, etwa von TÜV oder IKW – auch GMP-Zertifikat, Free Sale Certificate oder HerstellererklärungBei der Firma oder Zertifizierungsstelle, die es ausstellt – mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift.
    Besorgen SieBitten Sie die ausstellende Stelle, die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen; alles Weitere übernehmen wir.
  • Bescheinigung eines Amtes, etwa Melde-, Gesundheits- oder Veterinärbescheinigung – auch GMP-Zertifikat, Free Sale Certificate oder Herstellererklärung, wenn ein Amt sie ausstelltBei dem Amt, das dafür zuständig ist – etwa Bürgeramt, Gesundheits- oder Veterinäramt.
    Besorgen SieDas Amt stellt die Bescheinigung auf Ihren Antrag aus. Stellt sie eine Firma oder Zertifizierungsstelle aus, gilt die Zeile darüber.
  • Handelsrechnung, UrsprungszeugnisDie Rechnung erstellt Ihr Unternehmen, das Ursprungszeugnis Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK).
    Besorgen SieDie Rechnung trägt die Anschrift des Empfängers im Zielland.
  • ÜbersetzungBei einer in Deutschland ermächtigten Übersetzerin oder einem ermächtigten Übersetzer.
    Übernehmen wir auf WunschWir übernehmen die Übersetzung auf Wunsch – als beglaubigte Übersetzung.

Was wir übernehmen

Die weiteren Schritte – etwa Vorbeglaubigungen, die Apostille oder die Legalisierung, Übersetzungen und den Rückversand – übernehmen wir. Welche davon Ihr Dokument braucht, steht in Ihrem Angebot.

Was wir nicht beschaffen können

Nicht beschaffen können wir Urkunden, die nur Sie oder Berechtigte beantragen dürfen, und nichts, wofür Sie persönlich erscheinen müssen – etwa die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Wann Sie uns beauftragen

Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.

Vorher anfragen →

Gut zu planen

Wann die Vertretungen der Abkommensstaaten in Deutschland geschlossen sind

Die nächsten drei Monate, nur Werktage. Wer einen Termin hat, plant diese Tage besser ein.

Ausländische Vertretungen in Deutschland schließen an den Feiertagen ihres Landes und an den gesetzlichen Feiertagen ihres Sitzes in Deutschland. Die Länderseiten zeigen die Schließtage je Vertretung für zwölf Monate.

DatumGeschlossen
Mo 26.10.2026Österreich: alle Vertretungen
Mi 28.10.2026Griechenland: alle Vertretungen
Mi 11.11.2026Belgien: alle Vertretungen · Frankreich: alle Vertretungen
Di 08.12.2026Italien: alle Vertretungen · Österreich: alle Vertretungen
Fr 25.12.2026Belgien: alle Vertretungen · Dänemark: alle Vertretungen · Frankreich: alle Vertretungen · Griechenland: alle Vertretungen · Italien: alle Vertretungen · Luxemburg: alle Vertretungen · Österreich: alle Vertretungen · Schweiz: alle Vertretungen

Stand der Recherche: 30.09.2026

Ihre Entscheidung

Sie können den Weg selbst gehen – oder ihn uns übertragen

Beides ist möglich. Viele Schritte sind kein Geheimnis, sie kosten vor allem Zeit, Wege und Rückfragen. Sie entscheiden, was Sie selbst erledigen.

Weg 1

Sie erledigen es selbst

  • Die Urkunde besorgen und prüfen, ob Form und Ausfertigung passen
  • Herausfinden, welche Stelle für Ihr Dokument zuständig ist
  • Formvorgaben, Termine, Öffnungszeiten und Gebühren klären
  • Wege, Postlaufzeiten und Wartezeiten einplanen
  • Eine Übersetzung organisieren, falls eine gebraucht wird

Für ein einzelnes, einfaches Dokument kann das der kürzere Weg sein.

Weg 2

Sie übertragen uns Schritte

  • Wir legen den Weg fest – vom Zustand Ihres Dokuments bis zur Apostille oder Legalisierung
  • Wir veranlassen die erforderlichen Bearbeitungsschritte
  • Wir reichen ein und holen ab, soweit das für Ihren Fall angeboten wird
  • Wir koordinieren die beteiligten Stellen und kümmern uns um Rückfragen
  • Wir übernehmen Übersetzungen und senden Ihnen alles zurück

Sie müssen nicht alles übertragen. Einzelne Schritte genügen.

Uns zu beauftragen ist kein Muss. Es nimmt Ihnen Arbeit, Wege und Rückfragen ab – die Entscheidung bleibt bei Ihnen, auch noch nach unserem Angebot.

So läuft eine Anfrage

Vom ersten Kontakt zum schriftlichen Angebot

Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.

  1. Sie fragen an

    Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.

  2. Wir prüfen Ihren Fall

    Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.

  3. Sie erhalten ein Angebot

    Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.

  4. Sie entscheiden

    Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.

  5. Erst dann beginnt die Bearbeitung

    Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.

Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.

Das steht in Ihrem Angebot

Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:

  • Welche Unterlagen für Ihren Fall tatsächlich benötigt werden
  • Welche Schritte Sie selbst erledigen müssen
  • Welche Leistungen wir für Sie übernehmen können
  • Welcher Preis für genau diese Leistungen gilt
  • Welche Bearbeitungszeit voraussichtlich zu erwarten ist
  • Welche weiteren Bedingungen für Ihren Fall gelten

Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.

Kosten

Woraus sich Ihr Preis ergibt

Der Aufwand unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.

Die Leistungen, die Sie uns übertragen
Je mehr Schritte Sie selbst erledigen, desto kleiner ist unser Anteil.
Gebühren der beteiligten Stellen
Sie fallen unabhängig davon an, wer den Weg geht, und unterscheiden sich je nach Zielland und Dokument. Wir legen sie aus und weisen sie gesondert aus.
Art und Anzahl Ihrer Dokumente
Nennen Sie uns, wie viele und welche Dokumente bearbeitet werden sollen – wir rechnen den Preis für den gesamten Auftrag.
Erforderliche Zusatzarbeiten
Zum Beispiel eine Übersetzung oder die Beschaffung einer fehlenden Ausfertigung – nur, wenn Ihr Fall sie braucht.
Versand und Rücksendung
Je nach Versandart und Zielort.
Eilbearbeitung
Nur wenn Sie sie wünschen und sie für Ihren Fall möglich ist.

Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen. Eine einzelne Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden; sie würde Ihnen eine Sicherheit vorspiegeln, die sie nicht hat. Deshalb steht hier keine.

Ihre Anfrage

Individuelles Angebot anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.

Zustand des Dokuments
Wurde die Urkunde schon beglaubigt?
Wird eine Übersetzung gebraucht?

Alle Angaben sind freiwillig. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an und senden Sie noch keine Originale – für die Anfrage genügen Ihre Angaben.

Individuelles Angebot per E-Mail anfragen

Beim Klick öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem vorbereiteten Text. Diese Seite überträgt und speichert nichts und lädt keine externen Inhalte. Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich für Frankreich, Italien oder Österreich überhaupt eine Apostille?

Oft nicht. Für die Urkunden, die ein zusätzliches Abkommen erfasst, entfällt der Echtheitsnachweis. Welche das sind, legt jedes Abkommen selbst fest. Ist Ihre Urkunde nicht erfasst, ist in der Regel die Apostille der Weg.

Apostille oder Legalisierung – was ist der Unterschied?

Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.

Welche Staaten haben ein solches Abkommen mit Deutschland?

Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und die Schweiz. Der Umfang ist je Abkommen verschieden: Belgien, Frankreich und Italien erfassen fast alle öffentlichen Urkunden mit Siegel oder Stempel, Österreich die Urkunden von Gerichten, Verwaltungsbehörden, Notaren und Standesämtern, Dänemark die von Gerichten, Staatsanwaltschaften, oberen Behörden und Notaren. Griechenland erfasst nur Landgerichte und höhere Stellen, Luxemburg nur das Standesamt, die Schweiz das Standesamt und bestimmte Verwaltungsbehörden.

Gilt das nicht ohnehin für alle EU-Staaten?

Innerhalb der EU gibt es zusätzlich Erleichterungen für bestimmte öffentliche Urkunden. Sie gelten für alle Mitgliedstaaten, aber nicht für jede Urkunde. Die zusätzlichen Abkommen gehen für einzelne Länder weiter – die Schweiz gehört nicht zur EU, hat aber zwei solche Abkommen.

Soll ich meine Unterlagen gleich mitschicken?

Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.

Wo bekomme ich die Unterlagen, die ich selbst besorgen muss?

Das hängt von der Unterlage ab: Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden gibt es beim Standesamt, Zeugnisse bei der Schule oder Hochschule, das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz; die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag sowie Übersetzungen können wir für Sie übernehmen. Die Übersicht „Was Sie selbst besorgen“ auf dieser Seite zeigt alles auf einen Blick.

Wann kann ich Sie beauftragen?

Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.

Was kostet das?

Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

Wie lange dauert es?

Das hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den beteiligten Stellen ab. In Ihrem Angebot nennen wir die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wenn Sie einen Termin haben, sagen Sie ihn uns – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.

Kann ich das auch selbst erledigen?

Ja. Sie können die Schritte selbst gehen; wir sagen Ihnen in unserem Angebot auch, welche das sind. Viele beauftragen uns, weil es Zeit, Wege und Rückfragen spart – ein Muss ist es nicht.

Brauche ich eine Übersetzung?

Das hängt vom Zielland und vom Empfänger ab: manche verlangen eine Übersetzung in bestimmter Form, andere nicht. Wir prüfen das für Ihren Fall und können Übersetzungen auch übernehmen.

Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?

Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.

Mein Zielland ist nicht unter den acht. Was gilt dann?

Dann ist die Apostille oder die Legalisierung der Weg – je nachdem, ob Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen angehört. Nennen Sie uns Ihr Zielland, wir sagen Ihnen, was gilt.

Was passiert mit meinen Angaben?

Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.

Ihr Ansprechpartner in Berlin

Erfahrung mit Behörden und Auslandsvertretungen – seit 2005

Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.

Wir stehen Ihnen zur Seite.

So erreichen Sie uns

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Straße 15
10178 Berlin

Angebote erhalten Sie immer schriftlich per E-Mail – mit Leistungen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit zum Nachlesen.
Unterlagen: bitte erst nach unserem Angebot senden.
Telefonisch Mo–Fr 9–16 Uhr; Besuch nach Terminvereinbarung.

Vielleicht brauchen Sie weniger, als Sie denken. Wir sagen es Ihnen.

Nennen Sie uns Zielland und Dokument – Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Unterlagen senden Sie erst danach.

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