Was entfällt
Für die erfassten öffentlichen Urkunden braucht es im Verhältnis zu diesem Land weder eine Apostille noch eine Legalisierung. Die Urkunde wird so anerkannt, wie die deutsche Stelle sie ausgestellt hat.
Dokumente für das Ausland · Zusätzliche Abkommen
Mit acht europäischen Staaten hat Deutschland zusätzliche zweiseitige Abkommen. Für viele öffentliche Urkunden ist dort weder eine Apostille noch eine Legalisierung nötig. Welche Urkunden das Abkommen erfasst, ist aber je Land geregelt – was Ihr Dokument braucht, sagen wir Ihnen in einem individuellen Angebot.
Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.
Tippen Sie auf Ihr Zielland – dort steht, welche Urkunden das Abkommen erfasst.
Die Abkommen erfassen nicht jede Urkunde. Alle acht im Vergleich – ob Ihr Dokument dazugehört, prüfen wir, bevor irgendetwas veranlasst wird.
Kurz erklärt
Neben dem Haager Apostille-Übereinkommen hat Deutschland mit einigen Staaten eigene Verträge geschlossen. Sie gehen weiter: Für die darin genannten Urkunden entfällt der Echtheitsnachweis ganz.
Für die erfassten öffentlichen Urkunden braucht es im Verhältnis zu diesem Land weder eine Apostille noch eine Legalisierung. Die Urkunde wird so anerkannt, wie die deutsche Stelle sie ausgestellt hat.
Welche Stellen erfasst sind, regelt jedes Abkommen für sich: Belgien, Frankreich und Italien erfassen fast alle öffentlichen Urkunden mit Siegel, Luxemburg nur Urkunden des Standesamts, Griechenland nur Landgerichte und höhere Stellen.
Alle acht Staaten gehören auch dem Haager Apostille-Übereinkommen an. Ist Ihre Urkunde nicht erfasst, ist in der Regel die Apostille der Weg.
Es bleibt bei den zwei Wegen Apostille und Legalisierung. Ein Abkommen ist kein dritter Weg – es kann den Schritt für bestimmte Urkunden überflüssig machen. Was die Apostille ist, steht auf der Seite zur Apostille.
Auf einen Blick
Die Abkommen knüpfen an die Stelle an, die Ihr Dokument ausgestellt hat, nicht an den Namen des Dokuments. Suchen Sie die Zeile Ihrer Stelle und die Spalte Ihres Ziellandes; ein Klick auf das Land führt zu allen Einzelheiten.
| Ausgestellt von | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| StandesamtGeburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | Keiner nötig | Keiner nötigEU | Keiner nötig | Keiner nötigEU | Keiner nötig | Keiner nötig | Keiner nötig | Keiner nötig |
| Amtsgerichtz. B. Handelsregister- oder Grundbuchauszug, Erbschein | Keiner nötig | Keiner nötig | Keiner nötig | Apostille* | Keiner nötig | Apostille* | Keiner nötig | Meist Apostille* |
| Landgericht oder höheres Gerichtz. B. Urteil oder Beschluss | Keiner nötig | Keiner nötig | Keiner nötig | Keiner nötig | Keiner nötig | Apostille* | Keiner nötig | Meist Apostille* |
| Notarin oder Notarnotarielle Urkunde, auch die Beglaubigung der Unterschrift unter einer Vollmacht | Keiner nötig | Keiner nötig | Keiner nötig | Apostille* | Keiner nötig | Apostille* | Keiner nötig | Meist Apostille* |
| Bundesbehördez. B. ein Bundesamt oder Bundesministerium | Keiner nötig | Prüfen* | Keiner nötig | Prüfen* | Keiner nötig | Apostille* | Keiner nötig | Prüfen* |
| Landes- oder Kommunalbehördez. B. Bürgeramt, Landesamt, Landesministerium | Keiner nötig | Prüfen* | Keiner nötig | Prüfen* | Keiner nötig | Apostille* | Keiner nötig | Prüfen* |
| Schule, Hochschule, IHKz. B. Zeugnis, Diplom, Bescheinigung der IHK | Deutsche Stelle | Apostille* | Prüfen* | Meist Apostille* | Prüfen* | Apostille* | Meist Apostille* | Meist Apostille* |
| Firma oder Privatpersonz. B. Vollmacht, Vertrag, Erklärung – privat unterschrieben | Erst Notar* | Erst Notar* | Erst Notar* | Erst Notar* | Erst Notar* | Erst Notar* | Erst Notar* | Erst Notar* |
Voraussetzung ist jeweils das Siegel oder der Stempel der Stelle. Die Übersicht ist eine Orientierung; was für Ihr Dokument gilt, prüfen wir im Einzelfall. Die Länderseiten zeigen die Regeln im Einzelnen.
Stand der Recherche: 30.09.2026
Was Sie klären sollten
Das hängt von der Art der Urkunde und von der Stelle ab, die sie ausgestellt hat. Privat unterschriebene Unterlagen sind in der Regel nicht erfasst.
Fragen Sie bei der Stelle im Ausland nach, was sie genau erwartet. Die Antwort entscheidet über den ganzen weiteren Weg – am besten schriftlich.
Auch wenn der Echtheitsnachweis entfällt, kann eine Übersetzung verlangt werden. Für manche Personenstandsurkunden gibt es innerhalb der EU mehrsprachige Formulare, die eine Übersetzung ersparen können.
Oft ist es weniger, als Sie erwarten. Weil das aber vom einzelnen Dokument abhängt, behaupten wir es nicht pauschal, sondern prüfen es für Ihren Fall.
Ihre Vorarbeit
Die wichtigste Auskunft bekommen Sie nicht von uns, sondern von der Stelle im Ausland, die Ihr Dokument haben möchte. Wer das vorher klärt, erspart sich am häufigsten einen ganzen Schritt – fragen Sie ruhig schriftlich, dann haben Sie die Antwort belegt.
Nicht jeder Empfänger verlangt einen Echtheitsnachweis; manchem genügt eine einfache Kopie, andere verlangen ausdrücklich eine Apostille. Diese Antwort entscheidet über den ganzen weiteren Weg.
Bei Urkunden und Registerauszügen wird oft eine bestimmte oder eine neuere Ausfertigung verlangt. Das erfahren Sie nur beim Empfänger.
Ob übersetzt werden muss und wie, legt der Empfänger fest – nicht die Stellen in Deutschland und nicht wir.
Nennen Sie uns diesen Termin in Ihrer Anfrage. Dann sagen wir Ihnen, was möglich ist, statt eine Zeit zu versprechen.
Haben Sie diese vier Antworten, ist Ihre Anfrage in zwei Minuten geschrieben und unser Angebot trifft auf Anhieb Ihren Fall. Wissen Sie es nicht, fragen Sie trotzdem an – wir sagen Ihnen, was wir für die Einschätzung brauchen.
Was Sie brauchen
Diese Punkte können nur Sie selbst klären – sie betreffen Ihr Dokument, nicht das Verfahren. Je früher sie stimmen, desto schneller geht es später.
Diese Liste ist eine Orientierung, keine abschließende Aufzählung. Was Ihr Dokument tatsächlich braucht, steht in Ihrem individuellen Angebot – und wir sagen Ihnen auch, wenn etwas fehlt oder etwas nicht nötig ist.
Vor dem Auftrag
Vieles übernehmen wir für Sie, aber nicht alles: Manche Unterlagen erhält nur, wer dazu berechtigt ist, und manchmal müssen Sie persönlich erscheinen. Hier sehen Sie, was Sie vorbereiten und wo Sie es bekommen.
Die weiteren Schritte – etwa Vorbeglaubigungen, die Apostille oder die Legalisierung, Übersetzungen und den Rückversand – übernehmen wir. Welche davon Ihr Dokument braucht, steht in Ihrem Angebot.
Nicht beschaffen können wir Urkunden, die nur Sie oder Berechtigte beantragen dürfen, und nichts, wofür Sie persönlich erscheinen müssen – etwa die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.
Vorher anfragen →Gut zu planen
Die nächsten drei Monate, nur Werktage. Wer einen Termin hat, plant diese Tage besser ein.
Ausländische Vertretungen in Deutschland schließen an den Feiertagen ihres Landes und an den gesetzlichen Feiertagen ihres Sitzes in Deutschland. Die Länderseiten zeigen die Schließtage je Vertretung für zwölf Monate.
| Datum | Geschlossen |
|---|---|
| Mo 26.10.2026 | Österreich: alle Vertretungen |
| Mi 28.10.2026 | Griechenland: alle Vertretungen |
| Mi 11.11.2026 | Belgien: alle Vertretungen · Frankreich: alle Vertretungen |
| Di 08.12.2026 | Italien: alle Vertretungen · Österreich: alle Vertretungen |
| Fr 25.12.2026 | Belgien: alle Vertretungen · Dänemark: alle Vertretungen · Frankreich: alle Vertretungen · Griechenland: alle Vertretungen · Italien: alle Vertretungen · Luxemburg: alle Vertretungen · Österreich: alle Vertretungen · Schweiz: alle Vertretungen |
Stand der Recherche: 30.09.2026
Ihre Entscheidung
Beides ist möglich. Viele Schritte sind kein Geheimnis, sie kosten vor allem Zeit, Wege und Rückfragen. Sie entscheiden, was Sie selbst erledigen.
Weg 1
Für ein einzelnes, einfaches Dokument kann das der kürzere Weg sein.
Weg 2
Sie müssen nicht alles übertragen. Einzelne Schritte genügen.
Uns zu beauftragen ist kein Muss. Es nimmt Ihnen Arbeit, Wege und Rückfragen ab – die Entscheidung bleibt bei Ihnen, auch noch nach unserem Angebot.
So läuft eine Anfrage
Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.
Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.
Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.
Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.
Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.
Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.
Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.
Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:
Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.
Kosten
Der Aufwand unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.
Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen. Eine einzelne Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden; sie würde Ihnen eine Sicherheit vorspiegeln, die sie nicht hat. Deshalb steht hier keine.
Ihre Anfrage
Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.
Häufige Fragen
Oft nicht. Für die Urkunden, die ein zusätzliches Abkommen erfasst, entfällt der Echtheitsnachweis. Welche das sind, legt jedes Abkommen selbst fest. Ist Ihre Urkunde nicht erfasst, ist in der Regel die Apostille der Weg.
Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.
Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und die Schweiz. Der Umfang ist je Abkommen verschieden: Belgien, Frankreich und Italien erfassen fast alle öffentlichen Urkunden mit Siegel oder Stempel, Österreich die Urkunden von Gerichten, Verwaltungsbehörden, Notaren und Standesämtern, Dänemark die von Gerichten, Staatsanwaltschaften, oberen Behörden und Notaren. Griechenland erfasst nur Landgerichte und höhere Stellen, Luxemburg nur das Standesamt, die Schweiz das Standesamt und bestimmte Verwaltungsbehörden.
Innerhalb der EU gibt es zusätzlich Erleichterungen für bestimmte öffentliche Urkunden. Sie gelten für alle Mitgliedstaaten, aber nicht für jede Urkunde. Die zusätzlichen Abkommen gehen für einzelne Länder weiter – die Schweiz gehört nicht zur EU, hat aber zwei solche Abkommen.
Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.
Das hängt von der Unterlage ab: Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden gibt es beim Standesamt, Zeugnisse bei der Schule oder Hochschule, das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz; die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag sowie Übersetzungen können wir für Sie übernehmen. Die Übersicht „Was Sie selbst besorgen“ auf dieser Seite zeigt alles auf einen Blick.
Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.
Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
Das hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den beteiligten Stellen ab. In Ihrem Angebot nennen wir die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wenn Sie einen Termin haben, sagen Sie ihn uns – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.
Ja. Sie können die Schritte selbst gehen; wir sagen Ihnen in unserem Angebot auch, welche das sind. Viele beauftragen uns, weil es Zeit, Wege und Rückfragen spart – ein Muss ist es nicht.
Das hängt vom Zielland und vom Empfänger ab: manche verlangen eine Übersetzung in bestimmter Form, andere nicht. Wir prüfen das für Ihren Fall und können Übersetzungen auch übernehmen.
Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.
Dann ist die Apostille oder die Legalisierung der Weg – je nachdem, ob Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen angehört. Nennen Sie uns Ihr Zielland, wir sagen Ihnen, was gilt.
Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.
Ihr Ansprechpartner in Berlin
Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Nennen Sie uns Zielland und Dokument – Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Unterlagen senden Sie erst danach.