Die richtige Vorbeglaubigung
Das Landgericht für gerichtliche und notarielle Urkunden und für Übersetzungen vereidigter Übersetzer, die Landesbehörde für Urkunden von Standesämtern, Schulen und Behörden, die Bundesbehörde für ihre eigenen Urkunden, die IHK nur für Handelspapiere.