Dokumente für das Ausland · Guyana

Dokumente für Guyana: Die Apostille genügt

Zwischen Deutschland und Guyana gilt das Haager Apostille-Übereinkommen – im Verhältnis zu Deutschland seit 18.04.2019. Für öffentliche Urkunden aus Deutschland genügt deshalb in der Regel eine Apostille; eine Legalisierung durch die Botschaft ist nicht nötig. Was Ihr Dokument braucht, sagen wir Ihnen im individuellen Angebot.

Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.

Guyana auf einen Blick

Stand der Recherche: 30.09.2026

Weg
Apostille – ein weiterer Echtheitsnachweis ist nicht nötig
Apostille-Übereinkommen
gilt im Verhältnis zu Deutschland seit 18.04.2019
Amtssprache
Englisch
Visum für Deutsche
für kurze Reisen kein Visum – Details
Zeit
−6 h bis −5 h
Vertretungen in Deutschland
keine Berufsvertretung; zuständig ist die Botschaft in Brüssel

Was gilt für Ihr Dokument? →

  • Seit 2005 in Berlin
  • Angebot vor Auftrag – Sie entscheiden
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Ihr Dokument

Was gilt für Guyana? Das hängt davon ab, wer Ihr Dokument ausgestellt hat

Die Apostille gibt es für öffentliche Urkunden – also für Urkunden von Behörden, Gerichten und Notaren. Maßgeblich ist deshalb die Stelle, die Ihr Dokument ausgestellt hat. Suchen Sie die Zeile, die zu Ihrem Dokument passt.

  • StandesamtGeburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
    Apostille – ein weiterer Echtheitsnachweis ist nicht nötigGrundlage: das Haager Apostille-Übereinkommen.
  • Amtsgerichtz. B. Handelsregister- oder Grundbuchauszug, Erbschein
    Apostille – ein weiterer Echtheitsnachweis ist nicht nötigGrundlage: das Haager Apostille-Übereinkommen.
  • Landgericht oder höheres Gerichtz. B. Urteil oder Beschluss
    Apostille – ein weiterer Echtheitsnachweis ist nicht nötigGrundlage: das Haager Apostille-Übereinkommen.
  • Notarin oder Notarnotarielle Urkunde, auch die Beglaubigung der Unterschrift unter einer Vollmacht
    Apostille – ein weiterer Echtheitsnachweis ist nicht nötigGrundlage: das Haager Apostille-Übereinkommen.
  • Bundesbehördez. B. ein Bundesamt oder Bundesministerium
    Apostille – ein weiterer Echtheitsnachweis ist nicht nötigGrundlage: das Haager Apostille-Übereinkommen.
  • Deutsches Patent- und Markenamtz. B. Heimatbescheinigung
    Apostille – sie erteilt das Patentamt selbst; diesen Schritt erledigen Sie dort, ohne unsUnsere Einordnung: Für seine eigenen Urkunden erteilt das Patentamt die Apostille selbst. Sie beantragen sie dort; diesen Schritt übernehmen wir nicht.
  • Landes- oder Kommunalbehördez. B. Bürgeramt, Landesamt, Landesministerium
    Apostille – ein weiterer Echtheitsnachweis ist nicht nötigGrundlage: das Haager Apostille-Übereinkommen.
  • Schule, Hochschule, IHKz. B. Zeugnis, Diplom, Bescheinigung der IHK
    Hängt von der ausstellenden Stelle oder vom Siegel ab – wir prüfenUnsere Einordnung: Eine Apostille gibt es nur für öffentliche Urkunden – bei staatlichen Schulen und Hochschulen und bei der IHK in der Regel ja, bei privaten Einrichtungen nicht immer. Wir prüfen das.
  • Handelsdokumente Ihres UnternehmensHandelsrechnung, Ursprungszeugnis, Lieferschein, Packliste
    Keine Apostille – der Weg führt über die IHK; was die Vertretung zusätzlich verlangt, prüfen wirUnsere Einordnung: Urkunden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr beziehen, sind vom Apostille-Übereinkommen ausgenommen. Was das Zielland für Ihre Lieferung verlangt, prüfen wir.
  • Private Prüf- oder ZertifizierungsstelleZertifikat, z. B. von TÜV oder IKW
    Die Stelle stellt es mit notariell beglaubigter Unterschrift aus – alles Weitere übernehmen wirUnsere Einordnung: Zertifikate privater Prüf- und Zertifizierungsstellen sind keine öffentlichen Urkunden. Die Stelle stellt sie mit notariell beglaubigter Unterschrift aus; alles Weitere bis zur Apostille übernehmen wir.
  • Firma oder Privatpersonz. B. Vollmacht, Vertrag, Erklärung – privat unterschrieben
    Zuerst Beglaubigung der Unterschrift, z. B. beim Notar – danach wie Zeile „Notarin oder Notar“Unsere Einordnung: Privat unterschriebene Unterlagen sind keine öffentlichen Urkunden. Nach der Beglaubigung der Unterschrift gilt die Zeile „Notarin oder Notar“.

Voraussetzung ist eine öffentliche Urkunde mit Unterschrift und Siegel der ausstellenden Stelle. Die Übersicht ist eine Orientierung nach der Art der Stelle; was für Ihr einzelnes Dokument gilt, prüfen wir – kostenlos im Rahmen Ihrer Anfrage. Anfrage stellen

Stand der Recherche: 30.09.2026

Besonderheiten

Was außerdem für Ihr Dokument gilt

Handelsdokumente

Sie liefern Waren nach Guyana? Für Handelsdokumente gilt eine Besonderheit: Urkunden von Verwaltungsbehörden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder das Zollverfahren beziehen, sind vom Apostille-Übereinkommen ausgenommen. Was für Ihre Handelsdokumente gilt, prüfen wir.

Handelsdokumente anfragen →

Kurz erklärt

Was die Apostille für Guyana bedeutet

Was sie bestätigt

Dass Unterschrift und Siegel auf Ihrer Urkunde echt sind und die unterzeichnende Person dazu befugt war. Den Inhalt der Urkunde bewertet sie nicht.

Wer sie ausstellt

Eine deutsche Stelle – nicht die Botschaft Guyanas. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, wer Ihr Dokument ausgestellt hat.

Seit wann

Im Verhältnis zu Deutschland gilt das Übereinkommen seit dem 18.04.2019.

Die Apostille ist für Guyana der ganze Echtheitsnachweis: Eine Legalisierung durch die Botschaft oder das Konsulat ist nicht nötig. Ob der Empfänger zusätzlich eine Übersetzung verlangt, klären Sie am besten vorab – die vier Fragen dazu stehen weiter unten.

Stand der Recherche: 30.09.2026

Vor dem Auftrag

Was Sie selbst besorgen – und wo Sie es bekommen

Vieles übernehmen wir für Sie, aber nicht alles: Manche Unterlagen erhält nur, wer dazu berechtigt ist, und manchmal müssen Sie persönlich erscheinen. Hier sehen Sie, was Sie vorbereiten und wo Sie es bekommen.

  • Geburts-, Ehe- oder SterbeurkundeBeim Standesamt des Ortes, an dem Geburt, Ehe oder Sterbefall beurkundet wurden – oft auch online.
    Besorgen SieBestellen Sie eine Urkunde im Original; manche Empfänger verlangen eine neu ausgestellte.
  • Zeugnis, Diplom, StudienbescheinigungBei der Schule oder Hochschule, die das Zeugnis ausgestellt hat.
    Besorgen SieBitten Sie dort um eine weitere Ausfertigung oder eine von der Schule beglaubigte Kopie.
  • Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, GesellschaftsvertragBeim Registergericht (Amtsgericht) als beglaubigter Auszug bzw. beglaubigte Abschrift.
    Übernehmen wir auf WunschNennen Sie uns Firma und Registernummer – die Unterlagen können wir für Sie anfordern.
  • FührungszeugnisBeim Bundesamt für Justiz – beantragt im Bürgeramt oder online mit Ausweis.
    Nur Sie – persönlichBeantragen können es nur Sie selbst; geben Sie an, dass es im Ausland vorgelegt wird.
  • Heimatbescheinigung und andere Urkunden des PatentamtsBeim Deutschen Patent- und Markenamt – dort erhalten Sie auch die Apostille bzw. die vorbereitende Beglaubigung.
    Besorgen SieDiesen Schritt beim Patentamt erledigen Sie selbst; für eine Legalisierung übernehmen wir die weiteren Schritte.
  • Vollmacht, Vertrag, Erklärung – auch der GeschäftsführungDie Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar.
    Nur Sie – persönlichDafür erscheinen Sie persönlich mit Ausweis; bei Firmen unterschreibt die vertretungsberechtigte Person.
  • Zertifikat oder Erklärung einer Firma oder Zertifizierungsstelle, etwa von TÜV oder IKW – auch GMP-Zertifikat, Free Sale Certificate oder HerstellererklärungBei der Firma oder Zertifizierungsstelle, die es ausstellt – mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift.
    Besorgen SieBitten Sie die ausstellende Stelle, die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen; alles Weitere übernehmen wir.
  • Bescheinigung eines Amtes, etwa Melde-, Gesundheits- oder Veterinärbescheinigung – auch GMP-Zertifikat, Free Sale Certificate oder Herstellererklärung, wenn ein Amt sie ausstelltBei dem Amt, das dafür zuständig ist – etwa Bürgeramt, Gesundheits- oder Veterinäramt.
    Besorgen SieDas Amt stellt die Bescheinigung auf Ihren Antrag aus. Stellt sie eine Firma oder Zertifizierungsstelle aus, gilt die Zeile darüber.
  • Handelsrechnung, UrsprungszeugnisDie Rechnung erstellt Ihr Unternehmen, das Ursprungszeugnis Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK).
    Besorgen SieDie Rechnung trägt die Anschrift des Empfängers im Zielland.
  • ÜbersetzungBei einer in Deutschland ermächtigten Übersetzerin oder einem ermächtigten Übersetzer.
    Übernehmen wir auf WunschWir übernehmen die Übersetzung auf Wunsch – als beglaubigte Übersetzung.

Was wir übernehmen

Die weiteren Schritte – etwa Vorbeglaubigungen, die Apostille oder die Legalisierung, Übersetzungen und den Rückversand – übernehmen wir. Welche davon Ihr Dokument braucht, steht in Ihrem Angebot.

Was wir nicht beschaffen können

Nicht beschaffen können wir Urkunden, die nur Sie oder Berechtigte beantragen dürfen, und nichts, wofür Sie persönlich erscheinen müssen – etwa die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Wann Sie uns beauftragen

Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.

Vorher anfragen →

Ihre Vorarbeit

Vier Fragen an die Stelle, die Ihr Dokument verlangt

Die wichtigste Auskunft bekommen Sie nicht von uns, sondern von der Stelle im Ausland, die Ihr Dokument haben möchte. Wer das vorher klärt, erspart sich am häufigsten einen ganzen Schritt – fragen Sie ruhig schriftlich, dann haben Sie die Antwort belegt.

Welchen Nachweis verlangen Sie?

Nicht jeder Empfänger verlangt einen Echtheitsnachweis; manchem genügt eine einfache Kopie, andere verlangen ausdrücklich eine Apostille. Diese Antwort entscheidet über den ganzen weiteren Weg.

Welche Ausfertigung brauchen Sie – und wie aktuell?

Bei Urkunden und Registerauszügen wird oft eine bestimmte oder eine neuere Ausfertigung verlangt. Das erfahren Sie nur beim Empfänger.

Brauchen Sie eine Übersetzung, und in welcher Form?

Ob übersetzt werden muss und wie, legt der Empfänger fest – nicht die Stellen in Deutschland und nicht wir.

Bis wann muss es vorliegen?

Nennen Sie uns diesen Termin in Ihrer Anfrage. Dann sagen wir Ihnen, was möglich ist, statt eine Zeit zu versprechen.

Haben Sie diese vier Antworten, ist Ihre Anfrage in zwei Minuten geschrieben und unser Angebot trifft auf Anhieb Ihren Fall. Wissen Sie es nicht, fragen Sie trotzdem an – wir sagen Ihnen, was wir für die Einschätzung brauchen.

Ihre Entscheidung

Sie können den Weg selbst gehen – oder ihn uns übertragen

Beides ist möglich. Viele Schritte sind kein Geheimnis, sie kosten vor allem Zeit, Wege und Rückfragen. Sie entscheiden, was Sie selbst erledigen.

Weg 1

Sie erledigen es selbst

  • Die Urkunde besorgen und prüfen, ob Form und Ausfertigung passen
  • Herausfinden, welche Stelle für Ihr Dokument zuständig ist
  • Formvorgaben, Termine, Öffnungszeiten und Gebühren klären
  • Wege, Postlaufzeiten und Wartezeiten einplanen
  • Eine Übersetzung organisieren, falls eine gebraucht wird

Für ein einzelnes, einfaches Dokument kann das der kürzere Weg sein.

Weg 2

Sie übertragen uns Schritte

  • Wir legen den Weg fest – vom Zustand Ihres Dokuments bis zur Apostille oder Legalisierung
  • Wir veranlassen die erforderlichen Bearbeitungsschritte
  • Wir reichen ein und holen ab, soweit das für Ihren Fall angeboten wird
  • Wir koordinieren die beteiligten Stellen und kümmern uns um Rückfragen
  • Wir übernehmen Übersetzungen und senden Ihnen alles zurück

Sie müssen nicht alles übertragen. Einzelne Schritte genügen.

Uns zu beauftragen ist kein Muss. Es nimmt Ihnen Arbeit, Wege und Rückfragen ab – die Entscheidung bleibt bei Ihnen, auch noch nach unserem Angebot.

So läuft eine Anfrage

Vom ersten Kontakt zum schriftlichen Angebot

Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.

  1. Sie fragen an

    Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.

  2. Wir prüfen Ihren Fall

    Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.

  3. Sie erhalten ein Angebot

    Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.

  4. Sie entscheiden

    Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.

  5. Erst dann beginnt die Bearbeitung

    Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.

Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.

Das steht in Ihrem Angebot

Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:

  • Welche Unterlagen für Ihren Fall tatsächlich benötigt werden
  • Welche Schritte Sie selbst erledigen müssen
  • Welche Leistungen wir für Sie übernehmen können
  • Welcher Preis für genau diese Leistungen gilt
  • Welche Bearbeitungszeit voraussichtlich zu erwarten ist
  • Welche weiteren Bedingungen für Ihren Fall gelten

Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.

Kosten

Woraus sich Ihr Preis ergibt

Der Aufwand unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.

Die Leistungen, die Sie uns übertragen
Je mehr Schritte Sie selbst erledigen, desto kleiner ist unser Anteil.
Gebühren der beteiligten Stellen
Sie fallen unabhängig davon an, wer den Weg geht, und unterscheiden sich je nach Zielland und Dokument. Wir legen sie aus und weisen sie gesondert aus.
Art und Anzahl Ihrer Dokumente
Nennen Sie uns, wie viele und welche Dokumente bearbeitet werden sollen – wir rechnen den Preis für den gesamten Auftrag.
Erforderliche Zusatzarbeiten
Zum Beispiel eine Übersetzung oder die Beschaffung einer fehlenden Ausfertigung – nur, wenn Ihr Fall sie braucht.
Versand und Rücksendung
Je nach Versandart und Zielort.
Eilbearbeitung
Nur wenn Sie sie wünschen und sie für Ihren Fall möglich ist.

Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen. Eine einzelne Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden; sie würde Ihnen eine Sicherheit vorspiegeln, die sie nicht hat. Deshalb steht hier keine.

Ihre Anfrage

Individuelles Angebot anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.

Zustand des Dokuments
Wurde die Urkunde schon beglaubigt?
Wird eine Übersetzung gebraucht?

Alle Angaben sind freiwillig. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an und senden Sie noch keine Originale – für die Anfrage genügen Ihre Angaben.

Individuelles Angebot per E-Mail anfragen

Beim Klick öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem vorbereiteten Text. Diese Seite überträgt und speichert nichts und lädt keine externen Inhalte. Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag.

Dazu von uns

Was wir außerdem für Guyana erledigen

Übersetzungen ins Englische

Amtssprache ist Englisch. Wird eine Übersetzung verlangt, übersetzen wir für Behörden, Gerichte und Geschäftspartner – auf Wunsch beglaubigt, mit den Namen wie im Pass.

Übersetzungen →

Visum für Guyana

Deutsche Staatsangehörige brauchen für kurze Geschäftsreisen und Urlaub kein Visum. Für Arbeit, Studium oder längere Aufenthalte gelten eigene Regeln.

Andere Staatsangehörigkeit oder besonderer Reisezweck? Dann gelten andere Regeln – wir klären das.

Visa bei Botschaften-Service →

Registerauszug

Amtlicher Handelsregisterauszug für Firmengründung, Vertrag oder Visum – auslandsfertig.

Registerauszüge →

Gut zu planen

Feiertage in Guyana

Die Liste reicht zwölf Monate; Feiertage am Wochenende sind nicht aufgeführt.

Guyana hat keine Berufsvertretung in Deutschland; für Deutschland zuständig ist die Botschaft in Brüssel. Für die Apostille brauchen Sie die Vertretung nicht. Die Feiertage zählen, wenn Ihr Dokument in Guyana rechtzeitig vorliegen muss.

DatumFeiertag
Mo 09.11.2026Deepavali (Feiertag in Guyana)
Fr 25.12.2026Christmas Day (Feiertag in Guyana)
Mo 28.12.2026Day After Christmas (Feiertag in Guyana)
Fr 01.01.2027New Year's Day (Feiertag in Guyana)
Di 23.02.2027Republic Day (Feiertag in Guyana)
Mo 22.03.2027Phagwah (Feiertag in Guyana)
Fr 26.03.2027Good Friday (Feiertag in Guyana)
Mo 29.03.2027Easter Monday (Feiertag in Guyana)
Mi 05.05.2027Arrival Day (Feiertag in Guyana)
Mo 17.05.2027
voraussichtlich
Eid-Ul-Azha (Feiertag in Guyana)
Mi 26.05.2027Independence Day (Feiertag in Guyana)
Mo 05.07.2027CARICOM Day (Feiertag in Guyana)
Mo 02.08.2027Emancipation Day (Feiertag in Guyana)
Mo 16.08.2027
voraussichtlich
Youman Nabi (Feiertag in Guyana)

Mondabhängige Feiertage sind voraussichtliche Daten. Haben Sie einen Termin? Nennen Sie ihn uns in Ihrer Anfrage – wir planen entsprechend.

Stand der Recherche: 30.09.2026

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich für Guyana eine Apostille?

In der Regel ja – und sie genügt. Öffentliche Urkunden deutscher Behörden, Gerichte und Notare werden in Guyana mit einer Apostille anerkannt; eine Legalisierung durch die Botschaft ist nicht nötig. Privat unterschriebene Unterlagen brauchen zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift.

Welche Urkunden werden in Guyana mit Apostille anerkannt?

Mit Apostille: Urkunden dieser Stellen – Standesamt; Amtsgericht; Landgericht oder höheres Gericht; Notarin oder Notar; Bundesbehörde; Landes- oder Kommunalbehörde. Hängt von der einzelnen Stelle ab: Schule, Hochschule, IHK. Privat unterschriebene Unterlagen brauchen zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift. Die Übersicht ist eine Orientierung; was für Ihr Dokument gilt, prüfen wir im Einzelfall.

Wer stellt die Apostille aus – die Botschaft?

Nein. Die Apostille stellt eine deutsche Stelle aus, nicht die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, wer Ihr Dokument ausgestellt hat. Das klären wir für Sie und übernehmen den Weg auf Wunsch.

Apostille oder Legalisierung – was ist der Unterschied?

Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.

Soll ich meine Unterlagen gleich mitschicken?

Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.

Wo bekomme ich die Unterlagen, die ich selbst besorgen muss?

Das hängt von der Unterlage ab: Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden gibt es beim Standesamt, Zeugnisse bei der Schule oder Hochschule, das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz; die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag sowie Übersetzungen können wir für Sie übernehmen. Die Übersicht „Was Sie selbst besorgen“ auf dieser Seite zeigt alles auf einen Blick.

Wann kann ich Sie beauftragen?

Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.

Was kostet das?

Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

Wie lange dauert es?

Das hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den beteiligten Stellen ab. In Ihrem Angebot nennen wir die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wenn Sie einen Termin haben, sagen Sie ihn uns – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.

Brauche ich eine Übersetzung?

Das hängt vom Zielland und vom Empfänger ab: manche verlangen eine Übersetzung in bestimmter Form, andere nicht. Wir prüfen das für Ihren Fall und können Übersetzungen auch übernehmen.

Mein Dokument ist privat unterschrieben – zum Beispiel eine Vollmacht. Geht das?

Privat unterschriebene Unterlagen sind keine öffentlichen Urkunden. In der Regel braucht es zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift; danach ist der weitere Weg wie bei anderen Urkunden. Was für Ihre Unterlage gilt, prüfen wir.

Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?

Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.

Was passiert mit meinen Angaben?

Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.

Ihr Ansprechpartner in Berlin

Erfahrung mit Behörden und Auslandsvertretungen – seit 2005

Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.

Wir stehen Ihnen zur Seite.

So erreichen Sie uns

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Straße 15
10178 Berlin

Angebote erhalten Sie immer schriftlich per E-Mail – mit Leistungen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit zum Nachlesen.
Unterlagen: bitte erst nach unserem Angebot senden.
Telefonisch Mo–Fr 9–16 Uhr; Besuch nach Terminvereinbarung.

Sie wissen jetzt, was für Guyana gilt. Den Weg übernehmen wir gern.

Nennen Sie uns Ihr Dokument und die Stelle, die es ausgestellt hat – Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Unterlagen senden Sie erst danach.

E-Mail Angebot anfragen