Visa · Japan

Visum für Japan – wir sagen Ihnen, was Ihre Reise braucht, und bereiten alles vor.

Deutsche Staatsangehörige brauchen für kurze Geschäftsreisen und Urlaub kein Visum. Für Arbeit, Studium oder längere Aufenthalte gelten eigene Regeln. Wir prüfen die aktuellen Bestimmungen für Ihren Pass und Ihren Reisezweck, stellen die Unterlagen zusammen und übernehmen Apostille, Legalisierung und Übersetzungen, wenn das Visum sie verlangt.

Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.

Japan auf einen Blick

Einreise für deutsche Staatsangehörige:

  • Deutsche Staatsangehörige brauchen für kurze Geschäftsreisen und Urlaub kein Visum. Für Arbeit, Studium oder längere Aufenthalte gelten eigene Regeln.
  • Reisepass bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig.
  • Dokumente für Japan: Apostille oder Legalisierung

Stand 29.09.2026 – Bestimmungen können sich kurzfristig ändern; wir prüfen sie für Ihren Antrag.

  • Seit 2005 in Berlin
  • Angebot vor Auftrag – Sie entscheiden
  • Anfrage kostenlos und unverbindlich

Visumarten

Welches Visum Ihre Reise nach Japan braucht

Der Reisezweck entscheidet über die Visumart. Nennen Sie uns Ihren Zweck – wir sagen Ihnen, welche passt.

Geschäftsvisum

Für Besprechungen, Verhandlungen, Messen, Montage- und Servicebesuche – meist mit Einladung aus dem Zielland.

Visum für begleitende Familienangehörige

Für Ehepartner und Kinder von Beschäftigten im Zielland.

Arbeitsvisum

Für eine Beschäftigung im Zielland; den Anfang macht in der Regel der Arbeitgeber dort.

Touristenvisum

Für Urlaubsreisen.

Unterlagen

Welche Unterlagen typischerweise verlangt werden

Die Liste für Ihren Antrag – nach dem aktuellen Stand der Vertretung – erhalten Sie mit unserem Angebot; die Vertretungen ändern ihre Anforderungen immer wieder. Stand dieser Übersicht: 29.09.2026.

Geschäftsvisum

  • Reisepass im Original, bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
  • Gut lesbare Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses
  • Aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vollmacht für die Antragstellung durch einen Beauftragten (Formular der Vertretung)
  • Kopie Ihres letzten Visums für dieses Land, falls vorhanden
  • Angaben zur Reise: Zweck, Reiseroute, Ein- und Ausreisedatum
  • Nachweis der gebuchten Hin- und Rück- bzw. Weiterreise
  • Einladung der Gastgeber im Zielland
  • Schreiben Ihres Unternehmens mit Zweck und Dauer der Reise und der Kostenübernahme
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbenachweis des Unternehmens
  • Meldebescheinigung bzw. Nachweis des Wohnsitzes
  • Bei anderer Staatsangehörigkeit: gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland

Das übernehmen wir mit: Apostille oder Legalisierung, Registerauszug.

Visum für begleitende Familienangehörige

  • Reisepass im Original, bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
  • Gut lesbare Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses
  • Aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vollmacht für die Antragstellung durch einen Beauftragten (Formular der Vertretung)
  • Angaben zur Reise: Zweck, Reiseroute, Ein- und Ausreisedatum
  • Nachweis der gebuchten Hin- und Rück- bzw. Weiterreise
  • Genehmigung bzw. Visumzusage der Behörde im Zielland, die dort beantragt wird
  • Meldebescheinigung bzw. Nachweis des Wohnsitzes
  • Geburtsurkunde (bei Minderjährigen und Familienangehörigen)
  • Kopie des Visums bzw. Aufenthaltstitels des Familienangehörigen im Zielland
  • Bei anderer Staatsangehörigkeit: gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland

Das übernehmen wir mit: Apostille oder Legalisierung.

Arbeitsvisum

  • Reisepass im Original, bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
  • Gut lesbare Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses
  • Aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vollmacht für die Antragstellung durch einen Beauftragten (Formular der Vertretung)
  • Angaben zur Reise: Zweck, Reiseroute, Ein- und Ausreisedatum
  • Nachweis der gebuchten Hin- und Rück- bzw. Weiterreise
  • Einladung der Gastgeber im Zielland
  • Schreiben Ihres Unternehmens mit Zweck und Dauer der Reise und der Kostenübernahme
  • Genehmigung bzw. Visumzusage der Behörde im Zielland, die dort beantragt wird
  • Meldebescheinigung bzw. Nachweis des Wohnsitzes
  • Lebenslauf
  • Bei anderer Staatsangehörigkeit: gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland

Das übernehmen wir mit: Apostille oder Legalisierung.

Touristenvisum

  • Reisepass im Original, bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
  • Gut lesbare Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses
  • Aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vollmacht für die Antragstellung durch einen Beauftragten (Formular der Vertretung)
  • Angaben zur Reise: Zweck, Reiseroute, Ein- und Ausreisedatum
  • Nachweis der gebuchten Hin- und Rück- bzw. Weiterreise
  • Meldebescheinigung bzw. Nachweis des Wohnsitzes
  • Bei anderer Staatsangehörigkeit: gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland
  • Nachweis ausreichender Mittel – je nach Lage Gehaltsabrechnung, Kontoauszug, Renten- oder Studiennachweis

So läuft eine Visum-Anfrage

Von der Anfrage zum Visum

Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ihren Reisepass brauchen wir dafür noch nicht.

  1. Sie fragen an

    Zielland, Reisezweck, Pass und Reisezeitraum – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich.

  2. Wir prüfen die Bestimmungen

    Welche Visumart, welche Unterlagen, welche Fristen gelten für Ihren Pass und Ihren Reisezweck – und ob Dokumente vorher eine Apostille, eine Legalisierung oder eine Übersetzung brauchen.

  3. Sie erhalten ein Angebot

    Mit Visumart, Unterlagenliste, Leistungen, Preis und Zeitplan – einschließlich der Dokumente und Übersetzungen, die das Visum verlangt.

  4. Sie entscheiden

    Was Sie uns übertragen und was Sie selbst erledigen. Ohne Annahme entstehen keine Kosten.

  5. Wir bereiten vor und reichen ein

    Unterlagen prüfen, Dokumente fertig machen, Antrag einreichen – oder, wo das Visazentrum Sie persönlich sehen will, alles so vorbereiten, dass ein Termin reicht.

Bitte senden Sie uns Ihren Reisepass und Originalunterlagen erst, wenn Sie unser Angebot angenommen haben. Manche Visa brauchen den Pass gar nicht – das steht im Angebot.

Das steht in Ihrem Angebot

Damit Sie planen können:

  • Welche Visumart für Ihre Reise passt
  • Welche Unterlagen verlangt werden – mit Vorlagen, wo es welche gibt
  • Welche Dokumente vorher Apostille, Legalisierung oder Übersetzung brauchen
  • Ob ein persönlicher Termin im Visazentrum nötig ist
  • Preis und voraussichtlicher Zeitplan

Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.

Kosten

Woraus sich der Preis für Ihr Visum ergibt

Visumart, Zielland und Reisende bestimmen den Aufwand. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.

Unser Service
Prüfung der Bestimmungen, Unterlagencheck, Antrag und Einreichung – je nachdem, was Sie uns übertragen.
Visagebühren
Die Gebühren der Vertretung bzw. des Visazentrums; wir legen sie aus und weisen sie gesondert aus.
Anzahl der Reisenden
Mehrere Reisende mit gleichem Zweck bearbeiten wir in einem Auftrag.
Dokumente und Übersetzungen
Nur, wenn das Visum sie verlangt: Apostille oder Legalisierung von Zeugnissen und Firmendokumenten, beglaubigte Übersetzungen, Registerauszüge.
Versand
Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben oder Kurier.
Eilbearbeitung
Nur wenn Sie sie wünschen und die Vertretung sie anbietet.

Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen.

Ihre Visum-Anfrage

Individuelles Angebot für Ihr Visum anfragen

Für ein Visum zählen andere Angaben als für ein Dokument: Zielland, Reisezweck, Pass und Aufenthalt. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.

Reisepass
Sind Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel noch mindestens 6 Monate gültig?
Verlangt das Visum auch Dokumente oder Übersetzungen? Das übernehmen wir mit.

Alle Angaben sind freiwillig. Bitte senden Sie uns noch keinen Reisepass und keine Originale – für die Anfrage genügen Ihre Angaben.

Individuelles Angebot per E-Mail anfragen

Beim Klick öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem vorbereiteten Text. Diese Seite überträgt und speichert nichts und lädt keine externen Inhalte. Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag.

Alles für Ihr Visum aus einer Hand

Das Visum verlangt Dokumente oder Übersetzungen? Das übernehmen wir mit.

Arbeits- und Geschäftsvisa scheitern selten am Formular, sondern an Nachweisen: Zeugnisse mit Apostille, legalisierte Firmendokumente, beglaubigte Übersetzungen. Wir machen sie im selben Auftrag fertig – in der Reihenfolge, die der Antrag verlangt.

Übersetzungen ins Japanische

Amtssprache ist Japanisch; geschrieben wird in japanischer Schrift. Wird eine Übersetzung verlangt, übersetzen wir für Ihren Visumantrag – auf Wunsch beglaubigt, mit den Namen wie im Pass.

Übersetzungen →

Registerauszug

Amtlicher Handelsregisterauszug für Firmengründung, Vertrag oder Visum – auslandsfertig.

Registerauszüge →

Kreuzen Sie in Ihrer Anfrage einfach an, was Sie brauchen – wir nehmen es in das Angebot auf.

Gut zu wissen

Ihre Reise nach Japan: was Sie vorher wissen sollten

Sicherheit und Gesundheit

Sicherheit

Für einzelne Regionen Japans besteht eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts. Stand 07.07.2026.

Land und Leute

Japan in Kürze

  • Hauptstadt: Tokio
  • Einwohner: rund 124 Mio.
  • Amtssprache: Japanisch
  • Währung: Yen (JPY)

Unterwegs

  • Zeitunterschied zu Berlin: +7 h bis +8 h
  • Wochenende: Samstag und Sonntag
  • Landesvorwahl: +81
  • Steckdosen: Stecker-Typ A und Stecker-Typ B, 100 V
  • Straßenverkehr: Linksverkehr

Sehenswert

UNESCO-Welterbe

Zum UNESCO-Welterbe in Japan gehören unter anderem: Fuji, Himeji-jō, Friedensdenkmal in Hiroshima, Itsukushima-Schrein, Yakushima und Kinkaku-ji.

Stand der Recherche: 30.09.2026

Gut zu planen

Wann die Vertretungen Japans in Deutschland geschlossen sind

Die Liste reicht zwölf Monate; Feiertage am Wochenende sind nicht aufgeführt.

Die Vertretungen Japans in Deutschland sind an allen Feiertagen Japans und an den gesetzlichen Feiertagen ihres Sitzes in Deutschland geschlossen. Vertretungen: Botschaft in Berlin; Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München.

DatumAnlassGeschlossen
Mo 12.10.2026Tag des Sports (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Di 03.11.2026Tag der Kultur (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Mo 23.11.2026Tag des Dankes für die Arbeit (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Fr 25.12.2026Erster Weihnachtstag (Feiertag in Deutschland)Botschaft und alle Konsulate
Fr 01.01.2027Neujahr (Feiertag in Japan und in Deutschland)Botschaft und alle Konsulate
Mi 06.01.2027Heilige Drei Könige (Feiertag in Deutschland)Generalkonsulat München
Mo 11.01.2027Tag der Volljährigkeit (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Do 11.02.2027Tag der Staatsgründung (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Di 23.02.2027Geburtstag des Kaisers (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Mo 08.03.2027Frauentag (Feiertag in Deutschland)Botschaft Berlin
Mo 22.03.2027Ersatzfeiertag (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Fr 26.03.2027Karfreitag (Feiertag in Deutschland)Botschaft und alle Konsulate
Mo 29.03.2027Ostermontag (Feiertag in Deutschland)Botschaft und alle Konsulate
Do 29.04.2027Shōwa-Tag (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Mo 03.05.2027Tag der Verfassung (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Di 04.05.2027Tag des Grüns (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Mi 05.05.2027Kindertag (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Do 06.05.2027Christi Himmelfahrt (Feiertag in Deutschland)Botschaft und alle Konsulate
Mo 17.05.2027Pfingstmontag (Feiertag in Deutschland)Botschaft und alle Konsulate
Do 27.05.2027Fronleichnam (Feiertag in Deutschland)Generalkonsulat Düsseldorf, Generalkonsulat Frankfurt am Main, Generalkonsulat München
Mo 19.07.2027Tag des Meeres (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Mi 11.08.2027Tag der Berge (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Mo 20.09.2027Tag der Achtung vor dem Alter (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate
Do 23.09.2027Herbstanfang, Tagundnachtgleiche (Feiertag in Japan)Botschaft und alle Konsulate

Wichtig, wenn Ihr Antrag oder Ihr Reisepass bei der Vertretung liegt oder Sie dort einen Termin haben – an diesen Tagen wird nicht bearbeitet. Haben Sie einen Termin? Nennen Sie ihn uns in Ihrer Anfrage – wir planen die Schließtage ein und sagen Ihnen, ob eine Eilbearbeitung nötig ist.

Stand der Recherche: 30.09.2026

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich für Japan ein Visum?

Deutsche Staatsangehörige brauchen für kurze Geschäftsreisen und Urlaub kein Visum. Für Arbeit, Studium oder längere Aufenthalte gelten eigene Regeln. Welche Regel für Ihren Pass und Ihren Reisezweck gilt, klären wir vor der Reise.

Ich habe keinen deutschen Pass. Können Sie trotzdem helfen?

Ja. Die Regeln hängen dann von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland ab. Nennen Sie beides in Ihrer Anfrage – der Aufenthaltstitel sollte wie der Pass noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Was kostet ein Visum über Sie?

Das hängt von Visumart, Zielland, Anzahl der Reisenden und davon ab, ob Dokumente oder Übersetzungen dazugehören. Sie erhalten vorher ein Angebot mit Preis – die Anfrage ist kostenlos.

Wie lange dauert es?

Das bestimmt vor allem die Vertretung bzw. das Visazentrum. In Ihrem Angebot nennen wir den voraussichtlichen Zeitplan; bei festem Reisetermin fragen Sie bitte so früh wie möglich an.

Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?

Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.

Was passiert mit meinen Angaben?

Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.

Ihr Ansprechpartner in Berlin

Erfahrung mit Behörden und Auslandsvertretungen – seit 2005

Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.

Wir stehen Ihnen zur Seite.

So erreichen Sie uns

Botschaften-Service
Karl-Liebknecht-Straße 15
10178 Berlin

Angebote erhalten Sie immer schriftlich per E-Mail – mit Leistungen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit zum Nachlesen.
Unterlagen: bitte erst nach unserem Angebot senden.
Telefonisch Mo–Fr 9–16 Uhr; Besuch nach Terminvereinbarung.

Ihre Reise nach Japan steht fest? Dann klären wir das Visum.

Nennen Sie uns Reisezweck, Zeitraum und Reisende – Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit.

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