Apostille-Übereinkommen
Kroatien gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen an; im Verhältnis zu Deutschland gilt es seit dem 08.10.1991.
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Kroatien gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen an; im Verhältnis zu Deutschland gilt es seit dem 08.10.1991. Die Apostille für Kroatien bieten wir nicht an, auch keine Visa. Eine Übersetzung Ihrer Unterlagen fertigen wir an – jedoch ohne Apostille. Diese Seite fasst zusammen, was wir dazu verlässlich wissen – als Information, nicht als Angebot.
Stand der Recherche: 30.09.2026
Information
Kroatien gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen an; im Verhältnis zu Deutschland gilt es seit dem 08.10.1991.
Die Apostille für Kroatien bieten wir nicht an, auch keine Visa. Eine Übersetzung Ihrer Unterlagen fertigen wir an – jedoch ohne Apostille. Die Angaben auf dieser Seite sind unser Stand der Recherche – eine Information, keine Leistung und kein Angebot.
Für die meisten Apostille-Staaten übernehmen wir die Apostille – zur Übersicht der Länder.
Stand der Recherche: 30.09.2026
Gut zu wissen
Ob eine Übersetzung verlangt wird, entscheidet die Stelle im Zielland. Eine Übersetzung ins Kroatische fertigen wir an – auf Wunsch als beglaubigte Übersetzung, jedoch ohne Apostille.
Übersetzungen bei Botschaften-Service →Deutsche Staatsangehörige brauchen für Kroatien kein Visum – das folgt aus der Freizügigkeit in der EU (unsere Einordnung).
Stand der Recherche: 30.09.2026
Gut zu planen
Die Liste reicht zwölf Monate; Feiertage am Wochenende sind nicht aufgeführt.
Die Vertretungen Kroatiens in Deutschland sind an allen Feiertagen Kroatiens und an den gesetzlichen Feiertagen ihres Sitzes in Deutschland geschlossen. Vertretungen: Botschaft in Berlin; Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart-Bad Cannstatt.
| Datum | Anlass | Geschlossen |
|---|---|---|
| Mi 18.11.2026 | Dan sjećanja na žrtve Domovinskog rata i Dan sjećanja na žrtvu Vukovara i Škabrnje (Feiertag in Kroatien) | Botschaft und alle Konsulate |
| Fr 25.12.2026 | Božić (Feiertag in Kroatien); Erster Weihnachtstag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Fr 01.01.2027 | Nova godina (Feiertag in Kroatien); Neujahr (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Mi 06.01.2027 | Bogojavljenje ili Sveta tri kralja (Feiertag in Kroatien); Heilige Drei Könige (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Mo 08.03.2027 | Frauentag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Fr 26.03.2027 | Karfreitag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Mo 29.03.2027 | Uskrsni ponedjeljak (Feiertag in Kroatien); Ostermontag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Do 06.05.2027 | Christi Himmelfahrt (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Mo 17.05.2027 | Pfingstmontag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Do 27.05.2027 | Tijelovo (Feiertag in Kroatien); Fronleichnam (Feiertag in Deutschland) | Botschaft und alle Konsulate |
| Di 22.06.2027 | Dan antifašističke borbe (Feiertag in Kroatien) | Botschaft und alle Konsulate |
| Do 05.08.2027 | Dan pobjede i domovinske zahvalnosti i Dan hrvatskih branitelja (Feiertag in Kroatien) | Botschaft und alle Konsulate |
Wichtig sind diese Tage, wenn Sie bei der Vertretung selbst etwas erledigen.
Stand der Recherche: 30.09.2026
Weitere Apostille-Staaten
Jede Seite zeigt, was dort für Ihr Dokument gilt.
Alle Apostille-Staaten · Länder mit zusätzlichem Abkommen – dort geht es oft noch einfacher.
Häufige Fragen
Nein. Die Apostille für Kroatien bieten wir nicht an, auch keine Visa. Eine Übersetzung Ihrer Unterlagen fertigen wir an – jedoch ohne Apostille. Was wir darüber wissen, steht auf dieser Seite – als Information nach unserem Stand der Recherche, nicht als Angebot. Für Länder, deren Bearbeitung wir übernehmen, finden Sie die Übersicht auf unserer Seite zur Apostille.
Ja. Eine Übersetzung – auf Wunsch als beglaubigte Übersetzung – fertigen wir an, jedoch ohne Apostille.
Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.