Handelsdokumente
Sie liefern Waren in den Libanon? Für Handelsdokumente – etwa Rechnungen, Ursprungszeugnisse und Zertifikate – machen viele Vertretungen eigene Vorgaben. Was für Ihre Handelsdokumente gilt, prüfen wir.
Handelsdokumente anfragen →Dokumente für das Ausland · Libanon
Der Libanon gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht an. Eine Apostille hilft deshalb nicht weiter; deutsche Urkunden werden erst anerkannt, wenn die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat ihre Echtheit bestätigt hat. Weil jede Vertretung eigene Vorgaben macht, nennen wir Weg, Preis und Bearbeitungszeit erst nach Prüfung Ihres Falls – im individuellen Angebot.
Bitte senden Sie uns noch keine Originalunterlagen. Fragen Sie zuerst an: Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagenliste, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit und entscheiden danach in Ruhe.
Stand der Recherche: 30.09.2026
Ihr Dokument
Legalisiert werden öffentliche Urkunden – also Urkunden von Behörden, Gerichten und Notaren. Maßgeblich ist deshalb die Stelle, die Ihr Dokument ausgestellt hat. Suchen Sie die Zeile, die zu Ihrem Dokument passt.
Voraussetzung ist eine öffentliche Urkunde mit Unterschrift und Siegel der ausstellenden Stelle. Die Übersicht ist eine Orientierung nach der Art der Stelle; was für Ihr einzelnes Dokument gilt, prüfen wir – kostenlos im Rahmen Ihrer Anfrage. Anfrage stellen
Stand der Recherche: 30.09.2026
Besonderheiten
Sie liefern Waren in den Libanon? Für Handelsdokumente – etwa Rechnungen, Ursprungszeugnisse und Zertifikate – machen viele Vertretungen eigene Vorgaben. Was für Ihre Handelsdokumente gilt, prüfen wir.
Handelsdokumente anfragen →Kurz erklärt
Der Libanon gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht an. Eine Apostille hilft deshalb nicht weiter; deutsche Urkunden werden erst anerkannt, wenn die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat ihre Echtheit bestätigt hat.
Die Botschaft des Libanon in Berlin.
Die Vertretungen verlangen in der Regel, dass die Urkunde zuvor in Deutschland beglaubigt wurde. Welche Nachweise das sind, hängt von der Vertretung und vom Dokument ab.
Ob der Inhalt der Urkunde richtig ist – und nicht, ob die Stelle im Libanon Ihr Dokument inhaltlich akzeptiert.
Anders als bei der Apostille gibt es keinen einheitlichen Standard: Vorgaben zu Form, Nachweisen, Terminen und Bearbeitungszeit legt jede Vertretung selbst fest und ändert sie auch. Genau deshalb nennen wir Ihnen den Weg für Ihren Fall erst im individuellen Angebot – nach dem aktuellen Stand der Vertretung. Mehr zur Legalisierung
Stand der Recherche: 30.09.2026
Vor dem Auftrag
Vieles übernehmen wir für Sie, aber nicht alles: Manche Unterlagen erhält nur, wer dazu berechtigt ist, und manchmal müssen Sie persönlich erscheinen. Hier sehen Sie, was Sie vorbereiten und wo Sie es bekommen.
Die weiteren Schritte – etwa Vorbeglaubigungen, die Apostille oder die Legalisierung, Übersetzungen und den Rückversand – übernehmen wir. Welche davon Ihr Dokument braucht, steht in Ihrem Angebot.
Nicht beschaffen können wir Urkunden, die nur Sie oder Berechtigte beantragen dürfen, und nichts, wofür Sie persönlich erscheinen müssen – etwa die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.
Vorher anfragen →Ihre Vorarbeit
Die wichtigste Auskunft bekommen Sie nicht von uns, sondern von der Stelle im Ausland, die Ihr Dokument haben möchte. Wer das vorher klärt, erspart sich am häufigsten einen ganzen Schritt – fragen Sie ruhig schriftlich, dann haben Sie die Antwort belegt.
Nicht jeder Empfänger verlangt einen Echtheitsnachweis; manchem genügt eine einfache Kopie, andere verlangen ausdrücklich die Legalisierung. Diese Antwort entscheidet über den ganzen weiteren Weg.
Bei Urkunden und Registerauszügen wird oft eine bestimmte oder eine neuere Ausfertigung verlangt. Das erfahren Sie nur beim Empfänger.
Ob übersetzt werden muss und wie, legt der Empfänger fest – nicht die Stellen in Deutschland und nicht wir.
Nennen Sie uns diesen Termin in Ihrer Anfrage. Dann sagen wir Ihnen, was möglich ist, statt eine Zeit zu versprechen.
Haben Sie diese vier Antworten, ist Ihre Anfrage in zwei Minuten geschrieben und unser Angebot trifft auf Anhieb Ihren Fall. Wissen Sie es nicht, fragen Sie trotzdem an – wir sagen Ihnen, was wir für die Einschätzung brauchen.
Ihre Entscheidung
Beides ist möglich. Viele Schritte sind kein Geheimnis, sie kosten vor allem Zeit, Wege und Rückfragen. Sie entscheiden, was Sie selbst erledigen.
Weg 1
Für ein einzelnes, einfaches Dokument kann das der kürzere Weg sein.
Weg 2
Sie müssen nicht alles übertragen. Einzelne Schritte genügen.
Uns zu beauftragen ist kein Muss. Es nimmt Ihnen Arbeit, Wege und Rückfragen ab – die Entscheidung bleibt bei Ihnen, auch noch nach unserem Angebot.
So läuft eine Anfrage
Eine Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.
Zielland, Dokumentart, Anzahl und was Sie schon wissen – per E-Mail. So haben Sie unsere Antwort schriftlich. Dokumente müssen Sie dafür nicht mitschicken.
Wir sehen nach, welcher Weg für Ihr Zielland und Ihre Dokumentart gilt – von dem Zustand, in dem Sie uns das Dokument schicken, bis zur Apostille oder Legalisierung. Wenn uns etwas fehlt, fragen wir nach.
Mit den benötigten Unterlagen, den Leistungen, dem Preis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit für genau Ihren Fall.
Was möchten Sie selbst erledigen, was uns übertragen? Sie können das Angebot auch nicht annehmen – ohne Begründung, ohne Kosten.
Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular erteilen Sie uns den Auftrag – erst ab dann entstehen Kosten. Sie senden uns die Unterlagen, wir erledigen das Übertragene, melden uns bei Rückfragen und senden Ihnen alles zurück.
Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen, bevor Sie ein Angebot von uns erhalten und angenommen haben. So wissen Sie vorher, was gebraucht wird, was es kostet und wie lange es dauert – und Ihre Urkunden bleiben bis dahin bei Ihnen.
Damit Sie entscheiden können, statt zu vertrauen:
Ihre Anfrage ist noch kein Auftrag – und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts.
Kosten
Der Aufwand unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deshalb finden Sie hier keine pauschale Zahl, sondern die Punkte, aus denen sich Ihr Preis zusammensetzt.
Den Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen schriftlich im individuellen Angebot – für genau die Leistungen, die dort stehen. Eine einzelne Zahl auf einer Website kann Ihren Fall nicht abbilden; sie würde Ihnen eine Sicherheit vorspiegeln, die sie nicht hat. Deshalb steht hier keine.
Ihre Anfrage
Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unser Angebot. Alle Felder sind freiwillig – was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen. Sie schicken die Anfrage aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm ab.
Dazu von uns
Amtssprache ist Arabisch; geschrieben wird in arabischer Schrift. Wird eine Übersetzung verlangt, übersetzen wir für Behörden, Gerichte und Geschäftspartner – auf Wunsch beglaubigt, mit den Namen wie im Pass.
Übersetzungen →Deutsche Staatsangehörige brauchen für Geschäftsreisen und Tourismus ein Visum.
Andere Staatsangehörigkeit oder besonderer Reisezweck? Dann gelten andere Regeln – wir klären das.
Visum für den Libanon: Visumarten und Unterlagen →Amtlicher Handelsregisterauszug für Firmengründung, Vertrag oder Visum – auslandsfertig.
Registerauszüge →Gut zu planen
Die Liste reicht zwölf Monate; Feiertage am Wochenende sind nicht aufgeführt.
Die Vertretungen des Libanon in Deutschland sind an allen Feiertagen des Libanon und an den gesetzlichen Feiertagen ihres Sitzes in Deutschland geschlossen. Vertretungen: Botschaft in Berlin.
| Datum | Anlass | Geschlossen |
|---|---|---|
| Fr 25.12.2026 | 1. Weihnachtstag (Feiertag im Libanon); Erster Weihnachtstag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Fr 01.01.2027 | Neujahr (Feiertag im Libanon und in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Mi 06.01.2027 | Armenisches Weihnachten (Feiertag im Libanon) | Botschaft Berlin |
| Di 09.02.2027 | Tag des heiligen Maron (Feiertag im Libanon) | Botschaft Berlin |
| Mo 08.03.2027 | Frauentag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Di 09.03.2027 voraussichtlich | Zuckerfest (Feiertag im Libanon) | Botschaft Berlin |
| Mi 10.03.2027 voraussichtlich | Zuckerfest (Feiertag im Libanon) | Botschaft Berlin |
| Do 25.03.2027 | Mariä Verkündigung (Feiertag im Libanon) | Botschaft Berlin |
| Fr 26.03.2027 | Karfreitag, katholisch (Feiertag im Libanon); Karfreitag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Mo 29.03.2027 | Ostermontag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Fr 30.04.2027 | Orthodoxer Karfreitag (Feiertag im Libanon) | Botschaft Berlin |
| Do 06.05.2027 | Christi Himmelfahrt (Feiertag in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Mo 17.05.2027 | Opferfest (Feiertag im Libanon); Pfingstmontag (Feiertag in Deutschland) | Botschaft Berlin |
| Di 15.06.2027 voraussichtlich | Aschura (Feiertag im Libanon) | Botschaft Berlin |
Bearbeitungszeiten verlängern sich an diesen Tagen. Mondabhängige Feiertage sind voraussichtliche Daten. Haben Sie einen Termin? Nennen Sie ihn uns in Ihrer Anfrage – wir planen die Schließtage ein und sagen Ihnen, ob eine Eilbearbeitung nötig ist.
Stand der Recherche: 30.09.2026
Weitere Länder
Jede Seite zeigt, was dort für Ihr Dokument gilt.
Alle Länder, für die die Legalisierung der Weg ist · Apostille-Staaten
Häufige Fragen
In der Regel ja. Öffentliche Urkunden deutscher Behörden, Gerichte und Notare werden im Libanon erst anerkannt, wenn die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat ihre Echtheit bestätigt hat – meist nach vorbereitenden Beglaubigungen in Deutschland. Privat unterschriebene Unterlagen brauchen zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift.
Der Libanon gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht an. Eine Apostille hilft deshalb nicht weiter; deutsche Urkunden werden erst anerkannt, wenn die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat ihre Echtheit bestätigt hat.
Öffentliche Urkunden deutscher Behörden, Gerichte, Notare und Standesämter. Bei Zeugnissen und Bescheinigungen von Schulen, Hochschulen und IHK hängt es von der einzelnen Stelle ab. Privat unterschriebene Unterlagen brauchen zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift. Die Übersicht ist eine Orientierung; was für Ihr Dokument gilt, prüfen wir im Einzelfall.
Die Vertretungen des Libanon in Deutschland: Botschaft in Berlin. Welche davon für Ihr Dokument zuständig ist, hängt auch von Ihrem Wohnsitz oder dem Sitz Ihres Unternehmens ab – das klären wir.
Das sind die beiden Wege, auf denen eine deutsche Urkunde im Ausland als echt anerkannt wird. Gehört Ihr Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen an und sind die Voraussetzungen des Apostilleverfahrens erfüllt, genügt in der Regel die Apostille – eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle. Greift das Apostilleverfahren nicht, führt der Weg über die Legalisierung: die Beglaubigung durch die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Ziellandes. Einen dritten Weg gibt es nicht. Welcher für Sie gilt, hängt vom Zielland und von Ihrem Dokument ab.
Bitte noch nicht. Für eine Anfrage genügen Ihre Angaben. Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein Angebot; erst wenn Sie es annehmen, senden Sie uns die Unterlagen. So vermeiden Sie unnötige Wege, unnötige Kosten und die Sorge, dass Ihre Urkunde irgendwo liegt, während noch etwas geklärt wird.
Das hängt von der Unterlage ab: Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden gibt es beim Standesamt, Zeugnisse bei der Schule oder Hochschule, das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz; die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag sowie Übersetzungen können wir für Sie übernehmen. Die Übersicht „Was Sie selbst besorgen“ auf dieser Seite zeigt alles auf einen Blick.
Beauftragen können Sie uns, sobald Ihre Unterlage in der richtigen Form vorliegt: im Original oder in der verlangten Ausfertigung, mit beglaubigter Unterschrift, wo sie nötig ist. Unsicher? Fragen Sie vorher an – Originale senden Sie erst nach unserem Angebot.
Das hängt von den Leistungen ab, die Sie uns übertragen, von Ihrem Zielland und von Ihrem Dokument – deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis. Den Preis für die im Angebot genannten Leistungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
Das hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den beteiligten Stellen ab. In Ihrem Angebot nennen wir die voraussichtliche Bearbeitungszeit. Wenn Sie einen Termin haben, sagen Sie ihn uns – dann sagen wir Ihnen, was möglich ist.
Das hängt vom Zielland und vom Empfänger ab: manche verlangen eine Übersetzung in bestimmter Form, andere nicht. Wir prüfen das für Ihren Fall und können Übersetzungen auch übernehmen.
Privat unterschriebene Unterlagen sind keine öffentlichen Urkunden. In der Regel braucht es zuerst eine Beglaubigung der Unterschrift; danach ist der weitere Weg wie bei anderen Urkunden. Was für Ihre Unterlage gilt, prüfen wir.
Nein. Eine Anfrage ist eine Anfrage – sie kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst mit Ihrem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular – erst ab dann entstehen Kosten.
Diese Seite überträgt und speichert nichts: Ihre Angaben werden nur in eine E-Mail eingetragen, die Sie selbst absenden. Bitte hängen Sie noch keine Dokumente an – für die Anfrage brauchen wir keine.
Ihr Ansprechpartner in Berlin
Botschaften-Service kümmert sich um Dokumente, die im Ausland gelten müssen – mit Apostille oder Legalisierung, dazu Übersetzungen und Visa, für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir halten die Bestimmungen für rund 200 Länder bereit und übernehmen den Weg, wenn Sie ihn nicht selbst gehen möchten.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Nennen Sie uns Ihr Dokument und die Stelle, die es ausgestellt hat – Sie erhalten ein Angebot mit Unterlagen, Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Unterlagen senden Sie erst danach.